Steuern statt Krankenkassenbeitrag? BSG-Chef erntet Widerspruch für Reformidee
Präsident des Bundessozialgerichtes für Abschaffung des beitragfinanzierten SystemsNach Ansicht des höchsten deutschen Sozialrichters wurde die demografischen Entwicklung bei der GKV-Finanzierung bisher „ausgeblendet“. Erschwerend komme eine enorme Kostensteigerung durch den medizinischen Fortschritt hinzu.
Für ein Steuermodell spräche nach Ansicht Schlegels, dass die „unteren Lohngruppen und insgesamt der Faktor Arbeit“ deutlich entlastet würden. Die Finanzierung ende derzeit noch an der Beitragsbemessungsgrenze. Bei einer Umstellung auf eine Steuerfinanzierung könnte man „die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit jedes Bürgers und jedes Unternehmens“ zum Maßstab der Finanzierung machen. Dafür seien neue Strukturen und eine unumgängliche Reform der Krankenkassen erforderlich. Diese dürften nach Schlegels Ansicht dann nicht länger als Körperschaften des öffentlichen Rechts, sondern rein privatrechtlich geführt werden.
Kritik für die Ideen erntete der reformfreudige Verwaltungsjurist vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Laut DGB würde ein steuerfinanziertes System die Arbeitgeber aus der Mitverantwortung nehmen. Weiterhin sehen die Gewerkschafter die Mitbestimmungsrechte der Versicherten als Mitglieder der Krankenkassen in Gefahr. Auch Streitfälle zwischen Versicherten und Leistungserbringern könnten nicht länger auf dem Sozialgerichtsweg geschlichtet werden, sondern nur noch auf dem privaten Rechtsweg.
Das DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sprach sich statt dessen deutlich für eine Bürgerversicherung aus. Mit diesem Reformmodell könnten Besserverdienende Schritt für Schritt stärker an der Finanzierung beteiligt und insgesamt mehr Bürger als Beitragszahler erfasst werden.
Die Arbeitgeber blieben in der bisher geltenden Verantwortung und auch die Mitbestimmung der Versicherten bliebe erhalten. Zu dem könnten mit der Bürgerversicherung auch problemlos weitere Einkunftsarten neben dem Arbeitseinkommen besser für die Finanzierung des Gesundheitssystems herangezogen werden.
Quelle: dpa-AFX
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