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Sozialversicherung

Stagnierende Löhne: Beitragsbemessungsgrenze soll 2022 stabil bleiben

Entwurf sieht keine Anhebungen in der Krankenversicherung vor
veröffentlicht am 01.10.2021 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze(c) Thorben Wengert / pixelio.de
Die SV-Rechengrößen für die Krankenversicherung sollen erstmals seit Jahren stabil bleiben. Wie aus dem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) hervorgeht, ist sowohl für die Beitragsbemessungsgrenze als auch für die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) keine weitere Anhebung vorgesehen.

2021-10-01T16:18:00+00:00
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Im laufenden Kalenderjahr 2021 liegt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bei  64.350 Euro. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze beträgt aktuell 4.837,50 Euro. Beide Werte sollen laut Entwurf auch 2022 weiter gelten.    

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Höhe das Bruttoeinkommen  maximal zur Bemessung des Krankenkassenbeitrags herangezogen wird. Für Besserverdienende mit einem Bruttoverdienst oberhalb der Grenze bedeutet diese Festlegung, dass ihre SV-Abgaben im kommenden Jahr stabil bleiben werden, auch wenn sich das Bruttogehalt zum Jahreswechsel erhöht.     

Stagnation bei Einkommen

Die SV-Größen werden jährlich nach gesetzlichen Bestimmungen durch eine Verordnung festgelegt. Sie orientieren sich dabei an der Einkommensentwicklung im vorherigen Kalenderjahr. Weil die Lohnentwicklung im Jahr 2020 aufgrund der Krise stagnierte bzw leicht rückläufig war, bleiben auch die Rahmengrößen der Sozialversicherung stabil.

Bundesregierung muss Größen beschließen

Die neuen Werte für 2022 müssen noch von der neuen Bundesregierung beschlossen werden, bevor sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und damit rechtskräftig werden können.

SV-Rechengrößen zur Krankenversicherung im Überblick

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