Stagnierende Löhne: Beitragsbemessungsgrenze soll 2022 stabil bleiben
Entwurf sieht keine Anhebungen in der Krankenversicherung vorIm laufenden Kalenderjahr 2021 liegt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 64.350 Euro. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze beträgt aktuell 4.837,50 Euro. Beide Werte sollen laut Entwurf auch 2022 weiter gelten.
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Höhe das Bruttoeinkommen maximal zur Bemessung des Krankenkassenbeitrags herangezogen wird. Für Besserverdienende mit einem Bruttoverdienst oberhalb der Grenze bedeutet diese Festlegung, dass ihre SV-Abgaben im kommenden Jahr stabil bleiben werden, auch wenn sich das Bruttogehalt zum Jahreswechsel erhöht.
Stagnation bei Einkommen
Die SV-Größen werden jährlich nach gesetzlichen Bestimmungen durch eine Verordnung festgelegt. Sie orientieren sich dabei an der Einkommensentwicklung im vorherigen Kalenderjahr. Weil die Lohnentwicklung im Jahr 2020 aufgrund der Krise stagnierte bzw leicht rückläufig war, bleiben auch die Rahmengrößen der Sozialversicherung stabil.
Bundesregierung muss Größen beschließen
Die neuen Werte für 2022 müssen noch von der neuen Bundesregierung beschlossen werden, bevor sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und damit rechtskräftig werden können.
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"Wir garantieren auch 2022, dass die SV-Beiträge unter 40 Prozent bleiben"
Sabine Dittmar ist Ärztin und gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag.