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Gesundheit

Sind Katzen gesund oder ungesund? Antworten zum Weltkatzentag

Streicheln und Schnurren tun Psyche und Körper gut, wie die Wissenschaft herausfand. Aber es gibt auch Gefahren.
veröffentlicht am 08.08.2019 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Katzen tun der Gesundheit gut, aber nicht alle und immerKatzen tun der Gesundheit gut, aber nicht alle und immer(c) Marvin Siefke / pixelio.de
Eine entspannt schnurrende Katze ist für viele Menschen ein Inbegriff für häuslichen Frieden, Harmonie und Behaglichkeit. Der Gedanke liegt daher nahe, dass Katzen auch der Gesundheit gut tun. Solche Effekte wurden beim Umgang mit dem beliebtesten Haustier Deutschlands tatsächlich nachgewiesen. Es gibt aber auch Gefahren für die Gesundheit.

2019-08-08T15:34:00+00:00
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Mehr Katze - Weniger Stress

Eine US-Studie bewies, dass Haustiere wie Katzen tatsächlich eine positive Auswirkung auf das Stresslevel von Testpersonen haben können. Beim Streicheln des Tieres werden verstärkt Glückshormone produziert und zugleich die  Produktion von Stresshormonen zurückgefahren. Durch den Zusammenhang von Stress und Herz-Kreislauf-Erkrankungen gibt es auch signifikant weniger Herzinfarkte in Haushalten, wo Katzen leben. Auch das Schnurren der Katzen hat gesundheitsfördernde Effekte, wie Wissenschaftler beweisen konnten. In einer weiteren wissenschaftlichen Studie wurde der Katzenton technisch imitiert und dabei eine heilende Wirkung für das Knochengerüst festgestellt.

Helfer für Gesundheit und Kindesentwicklung

Auch der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e. V. (ZZF) hat aus Anlass des Weltkatzentags am 8. August auf die gesundheitsfördernden Wirkungen des Umgangs mit Katzen hingewiesen. "Katzen können den Menschen helfen, gesund zu bleiben“, heißt es in einer Meldung des Fachverbands und „Katzen haben einen positiven Effekt auf die Entwicklung von Kindern“.
So könnten sich Katzen positiv auf die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder auswirken, weil sie schneller lernen. „Gerade Kinder lernen im täglichen Zusammensein mit einer Katze, Verantwortung zu übernehmen und sich in die Bedürfnisse des Tieres einzufühlen“, so ZZF-Präsident Norbert Holthenrich. Bei Kindern mit ADHS oder älteren Menschen mit Demenz werden so genannte "Therapiekatzen" seit einiger Zeit erfolgreich in der tiergestützten therapeutischen Behandlung eingesetzt.

Bei Streunern ist Vorsicht geboten

Zu den bekannten und nicht zu unterschätzenden gesundheitlichen Gefahren im Umgang mit Katzen gehört die so genannte Katzenkratzkrankheit (Bartonellose henselae ). Durch die kleinen Wunden die durch spielerisches Herumtollen mit Katzen entstehen, können infizierte Katzen den Erreger übertragen. Die in den meisten Fällen harmlos verlaufende Krankheit kann bei Kindern und abwehrgeschwächten Menschen zu Komplikationen führen, im Extremfall sogar mit Todesfolge. Amerikanische Wissenschaftler, die die Verbreitung der Krankheit intensiv erforscht haben, warnen besonders vor Umgang mit frei laufenden streunenden Katzen, bei denen der Anteil der infizierten Tiere wesentlich höher liege als bei Hauskatzen.  

 

Quellen:

https://www.ahajournals.org/doi/full/10.1161/hyp.38.4.815
http://www.animalvoice.com/catpurrP.htm

https://wwwnc.cdc.gov/eid/article/22/10/16-0115_article?ncid=txtlnkusaolp00000618

 

 

Weiterführende Artikel:
  • Toxoplasmose-Screening
    Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch den Parasiten Toxoplasma gondii ausgelöst wird. Die Ansteckung erfolgt meist durch den Verzehr von ungenügend erhitztem Fleisch oder ungewaschenem Gemüse sowie durch Kontakt mit Katzenkot.
  • Urteil: Blinde haben Anspruch auf Kostenübernahme für Blindenführerhund
    Blinde Menschen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Kostenerstattung für einen Blindenhund von der Krankenkasse. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz in Mainz vom 17. Januar 2014 hervor.
  • Kosten für Haustiere sind auch bei laufender Psychotherapie Privatsache
    Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Haltungskosten für Haustiere wie Katzen oder Hunde zu tragen. Das hat das Sozialgericht Dortmund in einem aktuellen Urteil bestätigt. Diese seien weder ein Hilfs- noch ein Heilmittel im Sinne der Krankenversicherung.

 

 

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