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Selbstständige und die Frage nach dem Krankengeld

veröffentlicht am 27.04.2016 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Selbstständige und Freiberufler erhalten nicht im gleichen Umfang Krankengeld wie es Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse zusteht. Über diesen Fakt sollte sich jeder im Klaren sein, der eine selbstständigke Tätigkeit anstrebt oder bereits ausführt.

2016-04-27T15:12:00+00:00
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Krankengeld für SelbstständigeSelbstständige und Freiberufler erhalten nicht im gleichen Umfang Krankengeld wie es Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse zusteht. Über diesen Fakt sollte sich jeder im Klaren sein, der eine selbstständigke Tätigkeit anstrebt oder bereits ausführt. Um sich vor finanziellen Ausfällen im Krankheitsfall zu schützen, benötigen Selbstständige deshalb eine eigene Absicherung.

 

Möglichkeiten für Krankengeldanspruch bei Selbstständigkeit

Wenn die Basis-Absicherung durch den gesetzlichen Anspruch gewählt wird, erhalten Selbstständige Krankengeld ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung. Sie zahlen in diesem Fall den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Versichern sie sich ohne Anspruch auf gesetzliches Krankengeld, gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent. In diesem Fall können die selbstständigen GKV-Mitglieder durch eine private Zusatzversicherung ihren Krankengeldanspruch individuell festlegen.

 

Wahlerklärung in der gesetzlichen Krankenkasse (Krankengeld ab 43. Tag)

Hauptberuflich Selbstständige haben die Möglichkeit, eine sogenannte Wahlerklärung Krankengeld abzugeben. Diese beinhaltet die Wahl des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent und damit ein Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche (43. Tag) der Arbeitsunfähigkeit. Für die Wahlerklärung besteht eine Bindungsfrist von 3 Jahren. Diese gilt nicht für die gewählte Krankenkasse, die nach 18 Monaten Mindestbindungsfrist gewechselt werden kann. Ebenfalls unberührt durch die Wahlerklärung blebt das Sonderkündigungsrecht. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Regelentgelts.

Beispiel:

Wahlerklärung der Knappschaft:

  • monatliches Einkommen des Selbstständigen: Einkommen aus eigenem Gewerbebetrieb 1.050,00 Euro
  • tägliches Krankengeld: 1.050,00 Euro : 30 (Tage) = 35,00 Euro x 70 Prozent = 24,50 Euro Brutto-Krankengeld pro Tag

 

Gesetzliche Krankenkasse mit Wahltarif Krankengeld (Krankengeld ab 15. Tag)

Einige Krankenkassen bieten ihren selbtständigen Versicherten die Möglichkeit, mit einem Wahltarif „Krankengeld“ einen erweiterten Krankengeldanspruch zu erwerben. Dieser gilt dann je nach Kasse und Tarif beispielsweise schon ab dem 15. beziehungsweise dem 21. Tag der Krankschreibung. Auch mit einem abgeschlossenen Wahltarif bindet man sich mindestens für ein Jahr an die Krankenkasse. Die Beitragsbelastung steigt um eine monatliche Extra-Prämie, die zusätzlich zum allgemeinen Beitrag und dem jeweiligen Zusatzbeitrag erhoben wird. Im Gegensatz zu einer privaten Zusatzversicherung wird dieser monatliche Beitrag unabhängig von Alter und Vorerkrankung festgelegt. Gesetzlichen Krankenkassen ist es verboten, Beiträge nach individuellen Krankheitsrisiken oder Vorerkrankungen zu kalkulieren. Ebensowenig dürfen sie Versicherte wegen ihres Gesundheitszustandes ablehnen, was auch für Wahltarife gilt.

Beispiele:

Im Wahltarif KG Klassik 22 der Techniker Krankenkasse erhalten Sie ab dem 22. Tag Krankengeld, bei vollstationären Klinikaufenthalten ab dem 1. Tag auf der Station. Voraussetzung ist die Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent (mit gesetzlichem Krankengeld).

Weiterhin bietet die Techniker Krankenkasse den Tarif KG Klinik an. In diesem erhalten Sie ab dem 1. Tag Krankengeld bei Klinikaufenthalten, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Diesen Tarif können Sie auch mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent (ohne gesetzlichem Krankengeld) wählen. Dann ist das Krankengeld jedoch auf 12 Wochen innerhalb von 3 Jahren begrenzt.

Im Tarif KG Künstler und Publizisten, erhalten Mitglieder der Künstlersozialkasse ab dem 15. Tag Krankengeld.

Für die drei Wahltarife der Techniker Krankenkasse gilt: Ein kalendertägliches Krankengeld ist zwischen 30 Euro und 90 Euro möglich. Je 5 Euro Krankengeld erhalten Sie eine Beitragsprämie von 2,30 Euro, bei 40 Euro täglichem Krankengeld. Unterm Strich ergibt sich somit ein Monatsbeitrag von 8 x 2,30 Euro = 18,40 Euro.


Der AOK-Krankengeld-Wahltarif Tarif KG 22 kann von hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen, sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigten gewählt werden. Hier erhalten Sie Krankengeld ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

 

GKV + private Zusatzversicherung (Krankengeld ab 1. Tag)

 

In dieser Hybrid-Variante aus gesetzlicher und privater Versicherung bleiben die Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, verzichten aber auf deren Krankengeldanspruch. Sie zahlen dann lediglich den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent ihres Einkommens. Den Anspruch auf Krankengeld erhalten sie durch den Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung. Bei dieser ist das Krankengeld bereits ab dem 1. Tag möglich. Die Höhe der Beiträge sind abhängig von dem Leistungspaket, das sich die Versicherten selbst zusammenstellen können, dem Eintrittsalter (je jünger, desto niedriger der Beitrag) und dem festgestellten Gesundheitszustand. Private Krankenzusatzversicherer sind nicht verpflichtet Selbstständige in einem schlechten Gesundheitszustand aufzunehmen. Für die Inanspruchnahme des Krankentagegeldes ist im Krankheitsfall ein Attest des Arztes beim Versicherungsunternehmen einzureichen.

Zwei Beispiele:

Die Deutsche Krankenversicheurng bietet einer 30-Jährigen Person den Tarif KombiMed KTN 2 für den Beitrag 34, 40 € monatlich mit frei wählbaren Leistungen ab dem 29. Tag der Krankschreibung.

Leistungen der Krankentagegeldversicherung sind beispielsweise:

  • bis zu 300 € Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit
  • steuerfreie Leistungen auch für Sonn- und Feiertage 
  • je nach Wahl, ab dem 4. Tag der Krankschreibung möglich

Die HanseMerkur bietet einer 30-Jährigen Person und einem Nettogehalt von 1,300 € bis 1.950 € monatlich den Tarif KTS/15 für den Beitrag von 10,50 € monatlich beispielsweise die Leistungen:

  • Verdienstausfallversicherung nach Ablauf der Lohnfortzahlung
  • eine Auszahlung ohne Abzug von Sozialabgaben 
  • das tägliche Krankentagegeld kann individuell oder nach dem Einkommen festgelegt werden
     

Krankengeld für PKV-Mitglieder

Während die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung  begrenzt ist und den Versicherten lediglich eine Grundversorgung bietet, kann eine private Krankenversicherung Versorgungslücken von vornherein schließen. Selbstständige können sich jederzeit privat versichern. Der Beitrag einer privaten Krankenversicherung ist abhängig vom gewählten Leistungspaket, dem Eintrittsalter (je jünger, desto niedriger der Beitrag) und Idem Gesundheitszustand (Vorerkrankungen).

Ein Beispiel:

Versicherungsangebot für Selbstständige oder Freiberufler mit einem Selbstbehalt von 1.050 Euro im Jahr der Debeka:

  • ab 248,40 Euro * monatlich (z. B. bei Geburtsjahr 1986),
  • ab 314,37 Euro * monatlich (z. B. bei Geburtsjahr 1976).

* Beitrag für Tarif NW-SB; Leistungsinhalte entnehmen Sie den AVB. Im Beispiel fehlt jedoch eine im Tarif enthaltene Krankentagegeldversicherung. Diese muss zusätzlich im Leistungspaket gewählt werden.
 
Strikt zu unterscheiden sind Krankentagegeld, Krankengeld und Krankenhaustagegeld:

Krankentagegeld: Ist die Ersatzzahlung durch die PKV für jeden Krankheitstag ab vereinbartem Tag
Krankengeld: Ist die Ersatzzahlung der GKV für jeden Tag ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Krankenhaustagegeld: Zahlung der PKV für jeden Tag eines stationären Krankenhausaufenthaltes

Weitere Informationen finden Sie auf: https://www.selbststaendig-kv.de/


Foto: fotolia.de / coloures-pic

 

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