Reform der studentischen Krankenversicherung
Zahl der Semester bald unerheblich – Absolvententarif wird gestrichenDas von Gesundheitsminister Spahn ( CDU) auf den Weg gebrachte MDK-Reformgesetz beinhaltet eine Reihe von Neuregelungen zur günstigen studentischen Krankenversicherung (KVdS) in der GKV. So können ab dem 1. Januar 2020 Langzeitstudierende auch nach dem Abschluss des 14. Fachsemesters weiterhin in der KVdS versichert bleiben. Der bisherige Absolvententarif ( Übergangstarif oder Examensregelung ) wird dagegen ersatzlos gestrichen. Dieser sah bislang nach dem Abschluss des Studiums oder nach Erreichen der Alters- oder Fachsemestergrenze für die Dauer von sechs Monaten einen vergünstigten Beitragssatz in der freiwilligen Krankenversicherung vor.
Altersgrenze für Studitarif bleibt bestehen
Die bisher geltende Altersgrenze von 30 Jahren für die studentische Krankenversicherung bleibt weiterhin bestehen. Wer über dreißig ist und immatrikuluiert, kann sich nur noch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Dafür gilt ein Mindesteinkommen von derzeit 1038,33 Euro. Der Mindestbeitrag für Studierende über 30 in der freiwilligen Krankenversicherung inklusive Pflegebeitrag liegt dadurch bei mindestens 180 Euro.
Im Entwurf für den Gesetzestext heißt es: „Auf eine Begrenzung der Fachsemesteranzahl wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung verzichtet und damit die studentische Krankenversicherung durch die Altersgrenze der Vollendung des 30. Lebensjahres begrenzt.“
BAföG brachte höhere Beiträge
Bereits seit Beginn des Wintersemesters ab 1.Oktober gelten wegen der in Kraft getretenen BaföG-Erhöhung auch gestiegene Krankenkassenbeiträge in der studentischen Krankenversicherung. Erstmals zahlen Studierende ab 25 und unter 30 Jahren monatlich auch mehr als 100 Euro für ihre Krankenversicherung.
Bundestag und Bundesrat werden das MDK-Gesetz in diesem Quartal beschließen, damit es zum Jahreswechsel wie geplant in Kraft treten kann.
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