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Gesundheitspolitik

PKV: Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner bald unmöglich?

Lauterbach will letzte rechtliche Lücken schließen
veröffentlicht am 14.08.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Bild zum Beitrag PKV: Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner bald unmöglich?(c) Fotolia.de / stockWERK
Ein Wechsel aus der privaten Krankenversicherung zurück in die GKV ist für Menschen ab 55 Jahren und insbesondere Rentnerinnen und Rentner nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will nun auch diese Möglichkeiten beenden und so die Solidargemeinschaft schützen. 

2024-08-14T17:51:00+00:00
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Mit zunehmendem Lebensalter steigen statistisch auch die Gesundheitskosten an, weil Krankheiten und ärztliche Behandlungen allgemein zunehmen. Aus diesem Grund werden PKV-Tarife im Alter immer teurer, weil die privaten Versicherungsgesellschaften ihre Tarife wirtschaftlich und nicht solidarisch gestalten.  

Nicht wenige PKV-Mitglieder haben Schwierigkeiten, diese Kostenim Alter noch zu bewältigen und suchen Wege, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Das aber ist vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen und ist in den meisten Fällen nicht mehr möglich – mit wenigen Ausnahmen. Diese oftmals mit Hilfe von spezialisierten Agenturen genutzen „Schlupflöcher“  zum Wechsel von privat zu gesetzlich will Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nun schließen.

Wechsel über Scheingewerbe im Ausland

Laut einem ARD-Bericht zeigen die als Berater auftretenden Anbieter einen Weg für die Privatversicherten auf, der trickreich die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten nutzt. So werden in bestimmten europäischen Ländern Gewerbeanmeldungen getätigt, damit die Versicherten nach einer Frist von einem Jahr eine Vorversicherungszeit im Ausland nachweisen können – und damit den Anspruch haben, sich freiwillig gesetzlich zu versichern.

Karl Lauterbach (SPD) Karl Lauterbach (SPD)(c) BMG
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg handele es sich dabei um ausländische Scheingewerbe. Die Zentrale warnt die Versicherten, sich nicht darauf einzulassen. Denn wer über eine Scheintätigkeit einen Versicherungswechsel vollzieht, mache sich des Sozialbetrugs schuldig, weil durch das Scheinmanöver geltendes Recht umgangen werde. Die gesetzliche Krankenkasse ist in diesem Fall berechtigt, die Mitgliedschaft zu kündigen und sogar getätigte Ausgaben für medizinische Behandlungen zurückverlangen.

Laut einer Sprecherin des BMG werde derzeit eine „rechtliche Anpassung vorbereitet, sodass ein rechtsmissbräuchlicher Wechsel von der PKV in die GKV durch die Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland nach Vollendung des 55. Lebensjahres zukünftig nicht mehr möglich“ sei.

Wechsel über Familienversicherung des Ehepartners

Eine weitere Möglichkeit, die bislang noch für einen Wechsel von privat zu gesetzlich ab 55 Jahren genutzt werden kann, ist der Weg über die Familienversicherung eines GKV-Versicherten Ehepartners. Hier besteht der Trick darin, das monatliche Einkommen beziehungsweise die Rente so weit zu reduzieren, dass die Voraussetzungen für eine GKV-Familienversicherung bestehen.
Denn Rentner haben die Möglichkeit, sich ihre Rente nur als Teilbetrag ( Teilrente ) auszahlen zu lassen und dafür weitere Rentenpunkte anzusparen. Das Gesundheitsministerium sieht in dieser Variante eine „Missbrauchsmöglichkeit“ zu Lasten der Solidargemeinschaft und will sie deshalb mit einem Gesetzespassus im geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz ausschließen.  

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