Physiotherapie und Logopädie bald auch regulär digital
Heilmittelrichtlinie geändert - Verbände und Krankenkassen legen digitale Behandlungen festBis zur Pandemie konnten Heilmittelbehandlungen ausschließlich in der Praxis der Therapeutin oder des Therapeuten oder im häuslichen Umfeld stattfinden. Aktuell seien bestimmte Therapien oder Elemente davon als Videobehandlung möglich, dies jedoch ausschließlich aufgrund der Sonderregelungen. Hierzu zählen beispielsweise Konsultationen über Behandlungsfortschritte, Haltungsschulungen oder andere edukativen Elemente, bei denen Übungen erlernt und angewendet werden. Nun werde über eine dauerhafte Einführung der Videotherapie im Rahmen der Heilmittelversorgung verhandelt.
"Videotherapie gute Ergänzung"
Die Videotherapie könne die bestehende Heilmittelversorgung im Bereich der Physiotherapie gut ergänzen, kommentierte die Geschäftsführerin des "Deutschen Verbandes für Physiotherapie (ZVK) e.V.“ , Ursula Cüppers-Böhle. Ein erster Verhandlungstermin mit den vier großen Psysiotherapieverbänden habe bereits stattgefunden, die nächste Runde sei für November geplant. Welche Heilmittelbehandlungen konkret für eine digitale Form geeignet sind, sollen der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Logopäden, Physiotherapeuten und anderer Heilmittelerbringer bis zum Jahresende vertraglich festlegen.
Digitalisierung kommt per Gesetz
Die Abänderung der Heilmittelrichtlinie durch den G-BA gehörte zu den gesetzlich vorgesehenen Schritten im Zusammenhang mit den Vorgaben durch das „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG).
Parallel zur Zulassung von Videobehandlungen werden die Praxen der Physiotherapeuten und Logopäden an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen. Damit könnten Verordnungen bald über das eRezept abgerechnet werden.
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