Pflegereform: Entlastung für kinderreiche Arbeitnehmer
Neue gestaffelte Beitragssätze in der Pflegeversicherung ab JuliSechsfach gestaffelte Pflegebeiträge
Das ab Juli 2023 geltende Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz sieht eine Anhebung des Pflegebeitragssatzes auf bis zu 4,0 Prozent vor. Diese Teuerung gilt jedoch nur für kinderlose Arbeitnehmer. Das Gesetz beinhaltet nun eine neuartige Staffelung der Beitragssätze in sechs Stufen, die sich nach der Anzahl der Kinder richten.
Wer ein einziges Kind zu Hause aufzieht oder als Elternteil nachweisen kann, bekommt einen Pflegebeitragssatz von 3,4 Prozent statt bisher 3,05 Prozent. Bei zwei Kindern gilt ab Juli ein Beitragssatz von 3,15 Prozent anstatt der bisher für diese Gruppe geltenden 3,05 Prozent. Ab einer dreifachen Elternschaft sinkt der Pflegebeitrag geringfügig unter die Drei-Prozent-Marke. Für Eltern mit fünf und mehr Kindern gilt immer noch ein Beitragssatz von 2,4 Prozent.
Arbeitgeber zahlen höheren Beitragsanteil
Die wesentlichere Entlastung für versicherte Arbeitnehmer liegt in der Aufhebung der bisher geltenden Parität beim Pflegebeitrag. Was ind er Krankenversicherung bislang niemand wagte anzutasten, wird nun durch die Ampel-Koalition in der Pflegeversicherung erstmals real: Ab Juli 2023 werden die Arbeitgeber beim Beitrag stärker in die Pflicht genommen als ihre Angestellten.
Beitragssätze zur Gesetzlichen Pflegeversicherung ab Juli 2023
Beitrag für |
Beitragssatz gesamt |
Arbeitnehmer- Anteil |
Steigerung / Entlastung* |
---|---|---|---|
ohne Kinder (ab 23 Jahren) |
4,00 % | 2,30 % | + 0,6 % |
ohne Kinder (unter 23 Jahren) |
3,40 % | 1,70 % | + 0,175 % |
mit 1 Kind | 3,40 % | 1,70 % | + 0,175 % |
mit 2 Kindern | 3,15 % | 1,45 % | - 0,075 % |
mit 3 Kindern | 2,90 % | 1,20 % | - 0,325 % |
mit 4 Kindern | 2,65 % | 0,95 % | - 0,575 % |
ab 5 Kindern | 2,40 % | 0,70 % | - 0,825 % |
*gilt für Arbeitnehmer
Für Lohnbüros, Finanzbehörden und Krankenkassen ist die sechsfache Aufsplittung der Beiträge mit einem hohen technischen Aufwand verbunden. Umstellungsprobleme, Abrechnungsfehler und Anlaufschwierigkeiten sind vorprogrammiert.
Mehrheit der Familien kaum entlastet
Die Bundesregierung kommt mit dem Gesetz einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach. Dieses hatte verfügt, Eltern mit mehreren Kindern bei den Pflegebeiträgen stärker zu entlasten als bisher. Die beschlossene Reform erfüllt das nun formal. In der statistisch wirksamen sozialen und ökonomischen Realität sieht das Ergebnis jedoch etwas anders aus. Denn nicht einmal zehn Prozent aller Familienhaushalte in Deutschland haben drei Kinder*. Und nur noch jede 50. Familie lebt mit vier Kindern. Verschwindend gering im Vergleich dazu ist die Anzahl von Menschen mit fünf Kindern oder mehr.
-
Pflegegrade – Neue Einstufungen nach der Pflegereform
Im Januar 2017 trat das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft mit dem Ziel, den Pflegebedarf passgenauer zu ermitteln und den Leistungsbedarf besser bemessen zu können. Zentraler Inhalt der Novelle ist demzufolge die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, wodurch Veränderungen im Begutachtungsverfahren einhergingen. -
Studie sieht drastisch steigende Krankenkassenbeiträge bis 2040
Dass die Versichertenbeiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen weiter steigen werden, gilt als unstrittig. Mögliche Szenarien mit konkreten Zahlen hat nun das wissenschaftliche Institut der PKV vorgelegt. Fazit: Es könnte sehr teuer werden.. -
Fragen zum Pflegeantrag oder Pflegeleistungen? „Anna erklärt’s”
Wer sich über Pflegeleistungen oder das Antragsprozedere zur Pflegeversicherung beraten lassen will, kann dies als Versicherte(r) der BKK Pfalz nun auch ausschließlich digital erledigen. Als erste gesetzliche Krankenkasse bietet die bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse eine interaktive virtuelle Beratung an. -
Pflegeversicherung: Kinderreiche Familien müssen bei Beiträgen stärker entlastet werden
Familien mit mehreren Kindern müssen bei den Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung stärker entlastet werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im April. -
Höhere Beitragsbemessungsgrenze? So hoch klettert dann der Krankenkassenbeitrag
Um das Finanzdefizit bei den gesetzlichen Krankenkassen zu verringern, haben Saskia Esken (SPD) und Ricarda Lang (GRÜNE) als Spitzen der regierenden Ampelparteien eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze gefordert.