Pflegereform 2024 – Das alles ändert sich
Verbesserungen für Betroffene und AngehörigeMehr Pflegegeld und Pflegesachleistungen
"Die Reformen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung.", sagt der Gesundheitswissenschaftler und Pflegeexperte Markus Küffel. Eine spürbare Entlastung der Betroffenen bewirken die Maßnahmen jedoch nicht, denn die Leistungsanpassungen seien grundlegend unzureichend.
Eines der zentralen Elemente der Pflegereform ist die Erhöhung des Pflegegeldes, das ab Januar 2024 um fünf Prozent steigt. Pflegebedürftigen dient dies als Unterstützung für die häusliche Pflege. Das Pflegegeld könne flexibel eingesetzt werden, erklärt der Experte, sei es nun für die Entlohnung pflegender Angehöriger oder auch für die 24-Stunden-Pflege. Parallel dazu erfolgt eine fünfprozentige Steigerung der Pflegesachleistungen. Diese kommen Pflegebedürftigen zugute, die auf ambulante Pflegedienste angewiesen sind. „Etwa vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause betreut. Darum ist eine gute Versorgung in den eigenen vier Wänden so wichtig und noch mehr Unterstützung notwendig“, erklärt Markus Küffel.
Zuschläge in der Stationären Pflege steigen
Die Betreuungskosten in Pflegeheimen stellen oft eine finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Familien dar. „Die Pflegereform adressiert dieses Problem durch eine Erhöhung der Leistungszuschläge.“, kommentiert dazu Markus Küffel. Im ersten Jahr der Unterbringung steigen sie um zehn Prozent, in den darauffolgenden Jahren um jeweils fünf Prozent. Damit möchte die Pflegekasse unter anderem die Pflege- und Ausbildungskosten in Heimen unterstützen und die Qualität der stationären Pflege sicherstellen.
Entlastung für pflegende Angehörige
Tritt unerwartet ein Pflegefall ein, sind meist die Angehörigen gefordert. Berufstätigen steht in dieser Situation zu, ihrem Arbeitsplatz bis zu zehn Tage lang fernzubleiben und währenddessen Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten. Ab 2024 gilt: Statt wie bislang nur einmalig pro Pflegebedürftigen können Betroffene darauf jährlich zurückgreifen. „Damit erhalten Familien größere finanzielle Sicherheit und mehr Kapazitäten, um sich im Notfall um ihre Liebsten zu kümmern“, erklärt Markus Küffel und ergänzt: „Doch auch pflegende Angehörige können selbst einmal auf Unterstützung angewiesen sein. Darum wird zudem die Mitaufnahme von Pflegebedürftigen in Rehaeinrichtungen vereinfacht.“ Die Pflegekasse übernimmt ab 2024 die Kosten für die Pflege des Angehörigen in derselben Einrichtung oder in einer zugelassenen ambulanten oder vollstationären Pflegeeinrichtung. Daneben wird der Anspruch auf Verhinderungspflege für Pflegebedürftige bis zum 25. Lebensjahr mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 von sechs auf acht Wochen verlängert, ganz ohne eine sechsmonatige Vorpflegezeit.
Was sich noch ändert
Ob Rechnungen, Anträge oder Bescheide – im Pflegedschungel den Überblick zu behalten, kann sich als durchaus schwierig erweisen. Ab Januar 2024 können sich Betroffene nun detaillierte Informationen über abgerechnete Kosten und verbrauchte Leistungen von ambulanten Pflegediensten bei der Pflegekasse einholen. Für alle professionellen Pflegekräfte von Bedeutung: Laut einer Empfehlung der Pflegekommission soll der Mindestlohn für Fachkräfte im Mai 2024 von 18,25 Euro auf 19,50 Euro steigen. Für die kommenden Jahre seien weitere Erhöhungen der Pflegeleistungen geplant, so Markus Küffel. Erst Mitte 2025 werden pflegenden Angehörigen mit dem Entlastungsbudget weitere Zusprüche bei der Kurzzeit- und Verhinderungspflege gemacht.“
Pflegegrad |
Höhe des Pflegegeldes bis zum 31.12.2023 |
Höhe des Pflegegeldes ab 01.01.2024 |
1 |
Kein Anspruch |
Kein Anspruch |
2 |
316 Euro |
332 Euro |
3 |
545 Euro |
573 Euro |
4 |
728 Euro |
765 Euro |
5 |
901 Euro |
947 Euro |
Pflegegrad |
Höhe der Pflegesachleistungen bis zum 31.12.2023 |
Höhe der Pflegesachleistungen ab 01.01.2024 |
1 |
Kein Anspruch |
Kein Anspruch |
2 |
724 Euro |
761 Euro |
3 |
1363 Euro |
1432 Euro |
4 |
1693 Euro |
1778 Euro |
5 |
2095 Euro |
2200 Euro |
Verweildauer im Pflegeheim |
Höhe der Leistungszuschläge bis zum 31.12.2023 |
Höhe der Leistungszuschläge ab 01.01.2024 |
0 bis 12 Monate |
5 % |
15 % |
13 bis 24 Monate |
25 % |
30 % |
25 bis 36 Monate |
45 % |
50 % |
über 36 Monate |
70 % |
75 % |
Weitere Informationen unter www.pflegezuhause.info
-
Zuschuss für einen Treppenlift von der Krankenkasse
Für viele ältere Menschen, die in Einfamilienhäusern oder mehrstöckigen Wohnungen leben, sind Treppenlifte eine essenzielle Investition. Denn mit ihrer Hilfe kann man auch bei zunehmenden Gehbeschwerden weiterhin innerhalb des eigenen zu Hause mobil bleiben. -
Eigenanteile in der stationären Pflege: 40 Prozent der Bewohner erhalten den Höchstzuschlag
Durch die „kleine“ Pflegereform erhalten 40 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen die größtmögliche finanzielle Unterstützung bei den Eigenanteilen. Seit 1. Januar 2022 bekommen Pflegebedürftige einen gestaffelten Zuschlag, der mit der Aufenthaltsdauer steigt. -
Schwerbehindertenausweis: Anspruch, Merkzeichen, Gültigkeit und Antragstellung
Mit einem bestimmten Grad an Beeinträchtigung können schwer kranke oder behinderte Menschen einen Schwerbehindertenausweis beantragen. werden. Dieser bietet viele Vorteile, etwa beim Fahren mit Bahn oder Bus. -
Diversität in der Pflege: AOK Bayern prämiert innovative Konzepte
„Gemeinsam Vielfalt leben!“: Unter diesem Motto zeichnete die AOK Bayern im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) drei vorbildliche Projekte aus der Pflegebranche aus, die sich gezielt für ein gesundes und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld einsetzen.