Personaluntergrenze im Pflegebereich außer Kraft
Um die Kliniken zu entlasten, gelten die verpflichtenden Personalschlüssel vorübergehend nichtAus diesem Grund würden die Kliniken bis auf Weiteres von Auflagen und Dokumentationsaufwand in der Pflege entlastet.
Kritik: Aussetzung nicht notwendig
Die Piratenpartei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein entsprechender Passus in der Personaluntergrenzenverodnung (PpUGV ) solche Maßnahmen bei Epidemien ausdrücklich vorsieht. Eine Aussetzung der Verordnung wegen der „Ausbreitung des Coronavirus“ sei demnach nicht notwendig.
„Das Kernproblem ist nicht das Coronavirus, sondern die Zustände im Pflegebereich, die seit Jahren von beruflich Pflegenden angeprangert werden, und der fehlende politische Wille, den Pflegenotstand zu beheben.“, so Sandra Leurs, die Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege der Partei. Zudem steige in den Krankenhäusern die Patientenzahl nicht wegen Corona, sondern saisonal bedingt durch Influenza. Der Normalbetrieb werde jedoch aufrechterhalten – zu Lasten der Beschäftigten un der zu pflegenden Patienten.
"Rote Linie" beim Personalschutz überschritten
Mit der Aufhebung der Personaluntergrenze werde die rote Linie des Patienten -und Personalschutzes überschritten, so Leurs weiter. Dieser pflegepolitische Aktionismus sei inakzeptabel und lasse auf mangelnde Vorbereitungen schließen. Bereits der normale Alltag könne derzeit in der Pflege kaum bewältigt werden. Auf eine Pandemie sei das Gesundheitssystem nicht vorbereitet.
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Krankenkassen bezahlen für mehr Patienten eine medizinische Fußpflege
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Verordnungsmöglichkeit für eine podologische Therapie erweitert. Ab dem 1. Juli 2020 können nun noch mehr Patientinnen und Patienten die Behandlungen einer medizinischen Fußpflege kostenlos in Anspruch nehmen.