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Urteile

Penisverkrümmung: Krankenkasse muss Korrektur-OP nicht übernehmen

LSG in Celle lehnt Klage eines Versicherten ab
veröffentlicht am 23.11.2020 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Korrektur-OP einer Penisverkrümmung ist eine KassenleistungKorrektur-OP einer Penisverkrümmung ist eine Kassenleistung(c) Darko Djurin / pixabay / CC0
Eine gesetzliche Krankenkasse muss bei Versicherten mit einer Penisverkrümmung keine OP zur Begradigung übernehmen. Das entschied das LSG in Celle mit der Begründung, dass es sich nicht um eine lebensbedrohliche Krankheit handele.

2020-11-23T12:06:00+00:00
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Geklagt hatte ein 59-jähriger Mann aus Niedersachsen, dessen Krankenkasse die Summe von circa 14.000 Euro für eine privatärztlich vorgenommene Korrektur durch eine Grafting-OP nicht übernahm. Der Mann argumentierte mit einem erheblichen Leidensdruck, den ihm seine Fehlstellung verursachen würde und der daher dringend einen operativen Eingriff erfordere. Bei ausbleibender Behandlung seien mit hoher Wahrscheinlichkeit Erektionsstörungen und damit der Verlust einer herausgehobenen Körperfunktion zu befürchten.

Zwei Gründe für die Ablehnung

Die Richter folgten in ihrem Urteil der Auffassung der Krankenkasse, wonach durch privat praktizierende Ärzte erbrachte Leistungen vom Grundsatz her in der GKV nicht erstattungsfähig sind. Dies gelte erst recht, wenn es sich um unkonventionelle Behandlungsmethoden handelt, die in der GKV nicht anerkannt sind.

Ausnahmegrund liegt nicht vor

Nur in medizinisch begründeten besonderen Einzelfällen könnten die gesetzlichen Krankenkassen dafür aufkommen. Die Sozialrichter am LSG entschieden aber, dass eine Penisverkrümmung (induratio penis plastica) gesundheitlich aber nicht so bedrohlich für den Patienten ist, dass eine solche Ausnahme eingetreten wäre oder sein könnte. Eine Einschränkung der Lebensqualität wie sie durch Erektionsstörungen eintritt, könne psychotherapeutisch auf Kosten der GKV behandelt werden.

Was ist eine Penisverkrümmung ?

Wenn der männliche Penis nicht geradlinig gewachsen, sondern in eine Richtung mehr oder weniger stark krumm geformt ist, kann eine Penisverkrümmung ( ICD-Code Q55N48 ) vorliegen. Diese wurde entweder im Laufe des Lebens erworben (plastische Verhärtung) oder kann bereits angeboren sein. Während angeborene Verkrümmungen unbehandelt ein leben lang bleiben, bilden sich erworbene Penisverkrümmungen nicht selten auch wieder zurück.

In vielen Fällen wird die Krankheit medikamentös und in selteneren Fällen operativ behandelt. Angeborene Penisverkrümmungen sind meist erblich bedingt und treten daher oft zusammen mit weiteren Störungen an den Genitalien auf. Die statistische Häufigkeit einer Penisverkrümmung liegt bei deutschen Männern in etwa bei 1:1000.

 

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