Organspende: Neuer politischer Anlauf für Widerspruchslösung
Bundesrat legt Entwurf für Abschaffung der Entscheidungslösung vorLaut dem knapp 40-seitigen Entwurfspapier soll die geltende so genannte Entscheidungslösung durch die Widerspruchslösung abgelöst werden. Bislang dürfen menschliche Organe nach dem Tod nur dann zu medizinischen Zwecken entnommen werden, wenn die betreffende Person zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat und dies dokumentiert ist – zum Beispiel durch eine Unterschrift auf dem Organspendeausweis. Liegt keine Zustimmung vor, können Angehörige befragt werden.
Organspende bleibt freiwillig
Bei einer Einführung der Widerspruchslösung würde sich dieses Prinzip umkehren. Jede Person würde dann automatisch als Organspender gelten, wenn zu Lebzeiten einer Organentnahme nicht ausdrücklich widersprochen hätte. Aus der Perspektive des Bundesrats würde sich durch die Änderung nichts an der Freiwilligkeit der Organspende ändern. Die Widerspruchslösung gilt in verschiedenen EU-Ländern wie Frankreich, Spanien, Portugal, Großbrittannien oder Polen.
Abgeordnete sollen entscheiden
In der offiziellen Stellungnahme beruft sich der Bundestag auf eine „Vielzahl wichtiger struktureller Maßnahmen im Transplantationsgesetz“, mit denen die Zahl der Spenderorgane gesteigert werden soll. Hierzu gehöre die Schaffung eines neuen Organspenderegisters im jahr 2024 oder die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für Organspenden.Weil der Gesetzesentwurf wichtige ethische Fragen beinhalte, obliege es den einzelnen Abgeordneten, in einer Gewissensentscheidung darüber zu befinden.
Grüne äußert Bedenken
Im Jahr 2020 war bereits eine Initiative durch den damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an einer fehlenden Mehrheit im Bundestag gescheitert. Der amtierende Minister Karl Lauterbach (SPD) signalisierte indes seine Unterstützung für einen neuen Anlauf. Innerhalb der Ampel-Koalition ist man sich allerdings nicht einig zu dieser Frage. So äußerte die GRÜNEN-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther, als Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, dass sie die bisher geltende Entscheidungslösung weiter für den richtigen Weg halte. Zur Begründung brachte die Gesundheitspolitikerin vor, dass man nicht in Kauf nehmen könne, "dass womöglich dann Personen Organe nach ihrem Tod entnommen werden, die nicht damit einverstanden gewesen wären".
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