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Selbstständige

Online-Petition für gerechte Krankenkassenbeiträge bei Selbstständigen

veröffentlicht am 16.12.2017 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Selbstständige haben hohe Beitragslasten für die Krankenkasse zu tragen Selbstständige haben hohe Beitragslasten für die Krankenkasse zu tragen(c) Rudolf Ortner / pixelio.de
Selbstständige zahlen in der GKV oftmals überteuerte Beiträge jenseits der Belastungsgrenze. Das liegt an der fiktiven Bemessung: Anstatt nach dem realen Bruttoverdienst werden fiktive Größen zur Berechung der Beiträge herangezogen. Das Ergebnis: Nicht selten sind mehr als 30 Prozent des Gewinns an die Krankenkasse abzuführen. Ein Betroffener gewerbetreibender startete nun eine Petition.

2017-12-16T15:10:00+00:00
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Andreas Müller ist Blumenhändler auf dem Wochenmarkt in Saarbrücken. Der gelernte Großhandelskaufmann war Filialleiter bei zwei namenhaften Konzernen, bis er nach einem Job bei der Zeitarbeit den Schritt in die Selbstständigkeit wagte. Gut acht Jahre ist das jetzt her. Seitdem verkauft er Blumen auf dem Saarbrücker Wochenmarkt und arbeitet rund 50 Stunden in der Woche. Wirklich viel kommt dabei trotzdem nicht rum. Durchschnittlich verdient er 1.200 Euro brutto im Monat. Für seine Miete zahlt er 455 Euro monatlich. Dazu einen Krankenkassenbeitrag von 410 Euro. Wirklich viel zum Leben bleibt da nicht. Ein Missstand der dringend behoben werden muss, weshalb er im Mai 2017 eine Petition auf der online-Plattform ‚change.org’ startete, in der er sich für gerechte Krankenkassenbeiträge für geringverdienende Selbständige einsetzt.

Fiktives Einkommen sorgt für hohe Beitragsbelastung

Denn als Selbstständiger muss sich Andreas Müller freiwillig pflichtversichern. Im Gegensatz zu angestellten Arbeitnehmern muss er den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus kassenindividuellen Zusatzbeitrag allein entrichten. Bei einem Einkommen von 1.200 Euro monatlich müsste der Beitrag also je nach Kasse zwischen 182 und 197 Euro liegen. Tatsächlich greift hier die vom Gesetzgeber festgeschriebene Mindestbemessungsgrenze. Selbst wenn das Einkommen deutlich geringer ausfällt, wird den Berechnungen immer ein fiktives Einkommen von 2.231,25 Euro zu Grunde gelegt. Deshalb kommt der Monatsbeitrag von 410 Euro zu Stande. Also ein prozentualer Beitragssatz von 34 Prozent seines Einkommens. 

Zurückweisung vom Gesundheitsministerium

Vor der Petition versuchte Andreas Müller bereits auf anderem Wege etwas an seiner Lage zu ändern. Doch der Besuch beim Rechtsanwalt versprach keine Besserung. Einen Antrag auf Beitragsermäßigung bei der Krankenkasse werde nur in Ausnahmen gestattet. Zu dem sei schon die Antragstellung die reinste Tortur, so Müller. Es besteht Auskunftspflicht über jegliches Vermögen, auch über das der Bedarfs- oder Lebensgemeinschaft. Grund genug für Andreas Müller aktiv zu werden. Doch auf sein Schreiben an das Bundesgesundheitsministeriums wird mit Zurückweisung reagiert: „Eine Änderung der geltenden Rechtslage, insbesondere der Wegfall dieser Mindestbemessungsgrundlage, kann derzeit nicht in Aussicht gestellt werden.“

Deshalb will Andreas Müller jetzt andere Wege gehen. Und auf die Situation von Hunderttausenden anderen Selbstständigen aufmerksam machen, die jeden Monat vor dem gleichen Problem stehen.


 

 

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