Nicht unteilbar, aber schwierig: Beitragssatz 2019 mit drei Nachkommastellen
Wie teilt man 0,99 % durch zwei? Diese Aufgabe stellt sich 2019 für die Lohnbuchhaltungen von versicherten Arbeitnehmern, die Mitglied in der BKK exlusiv sind. Denn die in sechs Bundesländern geöffnete Betriebskrankenkasse hat sich dafür entschieden, ihren Zusatzbeitrag unverändert weiter so bestehen zu lassen.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der Krankenkassen? >>> Übersicht
Kommateufel steckt im Detail
Und Gesetz ist Gesetz. Das Versichertenentlastungsgesetz schreibt vor, dass der Zusatzbeitrag genau wie der allgemeine Beitragssatz in Zukunft exakt zwischen den versicherten Arbeitnehmern und Rentnern auf der einen und den Arbeitgebern und der Rentenversicherung auf der anderen Seite aufgeteilt werden muss.
An sich ist das keine unlösbare Rechenaufgabe, aber im Ergebnis entsteht eine dritte Stelle nach dem Komma. Und die kann es in sich haben, vor allem weil es sich ja um einen Faktor handelt, mit dem durch weitere Rechenoperationen neue Kommastellen entstehen. Künftig werden also für die betreffenden Versicherten der BKK exklusiv exakt 0,455 % des Bruttoverdienstes als Zusatzbeitrag erhoben und in der Verdienstbescheinigung aufgeführt. Da sind dann beispielsweise bei einem Brutto von 3125.12 Euro genau 14,219296 Euro jeden Monat fällig.
Mehraufwand für alle Beteiligten
Für Lohnbuchhaltungssoftware und Rentenformulare, aber auch alle Anbieter von Beitragsrechnern im Internet zieht die neue mögliche Nachkommastelle Umstellung und Mehrarbeit nach sich. Und sie wird sicherlich den einen oder anderen Fehler zur Folge haben. Die BKK exklusiv ist bei weitem nicht die einzige Krankenkasse mit einem kompliziertem Beitragssatz. Exklusiv war, dass sie sich als eine der ersten für 2019 festlegte.
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