Neue Zusatzleistung: TK bezahlt RSV-Prophylaxe bei Säuglingen
Kostenlose Immunisierung für Frühgeborene und andere RisikogruppenRSV-Prophylaxe noch keine Pflichtleistung
In der TK versicherte Eltern von Neugeborenen, die zu bestimmten Risikogruppen gehören, könnten die Prophylaxe mit dem in Deutschland neu eingeführten Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®) als Satzungsleistung in Anspruch nehmen. Bislang sei die RSV-Prophylaxe noch keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. „Da die RSV-Saison in der Regel im Oktober startet, wollten wir für unsere Versicherten schnell Klarheit schaffen“, kommentierte der TK-Verwaltungsratsvorsitzende Dominik Kruchen. „Eltern von Frühgeborenen oder erkrankten Säuglingen haben nun eine weitere Möglichkeit, ihre Kinder zu schützen.“
Laut dem Redaktionsnetzwerk werden die Kosten für die Immunisierung mit dem Antikörper-Wirkstoff Nirsevimab bei Frühgeborenen bis zum Ende des 6. Lebensmonats übernommen. Bei Säuglingen mit einer angeborenen Immunschwäche oder einer schweren Herz- bzw. Lungenerkrankung kann die Immunisierung bis zum vollendeten ersten Lebensjahr bezahlt werden.
Verordnung mit Kassenrezept möglich
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) müsse die neu beschlossene Satzungsleistung der Techniker Krankenkasse noch genehmigen. Damit eine Abrechnung über die TK ab sofort erfolgen kann, wird empfohlen, dass die behandelnden Ärzte das Mittel mit einem regulären Roten Rezept (Muster 16) verordnen. Dies sei mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abgestimmt und sichergestellt. Die versichert gleichzeitig, dass alle Eltern, welche die Immunisierung in Vorleistung privat finanzieren, die Kosten im Anschluss von der TK erstattet bekommen. Das Präparat werde derzeit mit einem Verkaufspreis von 1.350 Euro gelistet und muss im gegensatz zu den Vorgängermitteln nur einmal pro Saison injiziert werden.
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