Beitragsbemessungsgrenze und durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025 stehen fest
GKV-Höchstbeiträge steigen deutlichFür die Festsetzung der neuen SV-Richtgrößen 2025 hatte das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Lohnentwicklung aus dem Jahr 2023 zugrunde gelegt. Die Löhne waren im gesamten Bundesgebiet um durchschnittliche 6,44 Prozent gestiegen, was zu einer entsprechend kräftigen Anhebung den Beitragsbemessungsgrenzen ind er Sozialversicherung führte.
In der Gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) wird von 5.775 Euro monatlich auf 6.150 Euro angehoben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV steigt von derzeit 1,7 % um satte 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 % im kommenden Jahr.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist eine festgelegte Rahmenwert. Legt man ihn als Richtgröße für den Zusatzbeitrag 2025 zu Grunde, steigen für Arbeitnehmer die Höchstbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung um durchschnittlich 50 Euro. Selbstständige mit Höchstbeitrag in der GKV zahlen im Schnitt bis zu 100 Euro mehr.
Beitragsbemessungsgrenze 2024 / 225
Beitragsbemessungsgrenze (GKV) 2024 | 5.175 EUR |
Beitragsbemessungsgrenze (GKV) 2025 | 5.512 EUR |
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2024 / 2025
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2024 | 1,7 % |
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025 | 2,5 % |
GKV Höchstbeiträge* 2024 / 2025
Arbeitnehmer Höchstbeitrag 2024 |
Arbeitnehmer Höchstbeitrag 2025 |
Selbstständige Höchstbeitrag 2024 |
Selbstständige Höchstbeitrag 2025 |
421,76 EUR | 471,28 EUR |
843,52 EUR
|
942,55 EUR |
* auf Basis des durchschnittlichen Zusatzbeitrags
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JAEG und Beitragsbemessungsgrenze 2025 deutlich höher
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