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Sozialversicherung

Beitragsbemessungsgrenze und durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025 stehen fest

GKV-Höchstbeiträge steigen deutlich
veröffentlicht am 08.11.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Neue SV-Richtgroeßen 2025Neue SV-Richtgroeßen 2025(c) Pixabay / CC0
Eine der letzten Amtshandlungen der beendeten Ampel-Regierung war die Festlegung der neuen Richtgrößen in der Sozialversicherung für das kommende Kalenderjahr. Auf der Kabinettssitzung vom 6. November beschloss das Kabinett in Berlin die neue Beitragsbemessungsgrenze, die Versicherungspflichtgrenze und weitere Rahmengrößen. Parallel dazu veröffentlichte das Gesundheitsministerium den neuen durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2025.

2024-11-08T14:47:00+00:00
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Für die Festsetzung der neuen SV-Richtgrößen 2025 hatte das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Lohnentwicklung aus dem Jahr 2023 zugrunde gelegt. Die Löhne waren im gesamten Bundesgebiet um durchschnittliche 6,44 Prozent gestiegen, was zu einer entsprechend kräftigen Anhebung den Beitragsbemessungsgrenzen ind er Sozialversicherung führte.   

In der Gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) wird von 5.775 Euro monatlich auf 6.150 Euro angehoben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV steigt von derzeit 1,7 % um satte 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 % im kommenden Jahr.  

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist eine festgelegte Rahmenwert. Legt man ihn als Richtgröße für den Zusatzbeitrag 2025 zu Grunde, steigen für Arbeitnehmer die Höchstbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung um durchschnittlich 50 Euro. Selbstständige mit Höchstbeitrag in der GKV zahlen im Schnitt bis zu 100 Euro mehr.   

Beitragsbemessungsgrenze 2024 / 225
 

Beitragsbemessungsgrenze   (GKV)   2024       5.175 EUR
Beitragsbemessungsgrenze (GKV)  2025       5.512 EUR


Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2024 / 2025

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag  2024             1,7 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag  2025             2,5 %

 

GKV Höchstbeiträge* 2024 / 2025

Arbeitnehmer
Höchstbeitrag  2024 
Arbeitnehmer
Höchstbeitrag
  2025
Selbstständige
Höchstbeitrag 2024
Selbstständige
Höchstbeitrag 2025
421,76  EUR 471,28 EUR
843,52 EUR
942,55 EUR

* auf Basis des durchschnittlichen Zusatzbeitrags

 

 

 

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