Neu für Kassenpatienten: Ärztliche Zweitmeinung bei Herzschrittmacher oder Defi
Betroffene Versicherte haben Anspruch ab sofortDer gemeinsame Bundesausschuss brachte diese Neuerung im Mai 2022 auf den Weg vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Fallzahlen mit dem Einsatz von Herzschrittmachern und Defibrillatoren – bei großen regionalen Unterschieden.. Mit Hilfe der Zweitmeinung könnten sich Herzpatienten nun ein umfassenderes Bild über die Notwendigkeit oder Verzichtbarkeit eines Einsatzes machen. Für die Zweitmeinung zugelassen werden Ärzte bestimmter Fachrichtungen wie Herzchirurgie, Kinderkardiologie oder Innerer Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie. Versicherte können selbstständig auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes nach zweitmeinungsberechtigten Fachärzten suchen.
Herzschrittmacher und so genannte Defibrillatoren werden beispielsweise bei Herzinsuffizienz oder Herzrhythmusstörungen eingesetzt und können helfen, Todesfälle durch Herzstillstand zu verhindern. Meist kommen Sie dann zum Einsatz, wenn medikamentöse Therapien nicht mehr in Frage kommen.
Weitere OPs mit Anspruch auf Zweitmeinung
Neben den nun hinzugekommenen Ansprüchen in Bezug auf OP's mit Herzschrittmacher / Defibrillatoren bestehen bereits Zweitmeinungsansprüche bei folgenden planbaren operativen Eingriffen:
- Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
- Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln
- Eingriff an der Wirbelsäule
- Gebärmutterentfernung
- Gelenkspiegelungen an der Schulter
- Implantation einer Knieendoprothese
In Kürze hinzu kommt ein Zweitmeinungsanspruch bei Herzkatheteruntersuchung oder Verödung von Herzgewebe (Ablation).
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Ja oder Nein auf einen Blick: der Organspendeausweis
Ein landläufiger Irrtum ist, dass ein Organspendeausweis nur ein Beleg für die eigene Bereitschaft zum Spenden von Organen oder Gewebe im Todesfall ist. Dies stimmt aber nur zur Hälfte. -
Ärztliche Zweitmeinung – wichtige Entscheidungshilfe für Patienten
Eine ärztliche Zweitmeinung ist nicht nur bei drohenden hohen Behandlungskosten, sondern auch bei Zweifeln an der vorgeschlagenen Behandlung wertvoll. Gerade bei schwerwiegenden Eingriffen wie Operationen oder Chemotherapien, aber auch im Zahnärztlichen Bereich kann ein weiterer ärztlicher Blick von größter Wichtigkeit sein. -
Ärztliche Zweitmeinung mit BetterDoc
Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich das Recht, weitere Ärzte um eine zweite Meinung zu bitten.