Neu für Kassenpatienten: Ärztliche Zweitmeinung bei Herzschrittmacher oder Defi
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Neu für Kassenpatienten: Ärztliche Zweitmeinung bei Herzschrittmacher oder Defi
Betroffene Versicherte haben Anspruch ab sofort
veröffentlicht am 24.05.2022 von Redaktion
krankenkasseninfo.de
Einsatz eines herzschrittmachers(c) getty Images / Lightstar59Gesetzlich Versicherte haben ab sofort einen Kassenanspruch auf die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung vor operativen Eingriffen, bei denen Herzschrittmacher oder ein Defibrillator zum Einsatz kommen. Beim Einholen einer Zweitmeinung können Patienten die ärztliche Diagnose und Therapieempfehlung prüfen und Behandlungsalternativen aufzeigen.
2022-05-24T14:22:00+00:00
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Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117Der gemeinsame Bundesausschuss brachte diese Neuerung im Mai 2022 auf den Weg vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Fallzahlen mit dem Einsatz von Herzschrittmachern und Defibrillatoren – bei großen regionalen Unterschieden.. Mit Hilfe der Zweitmeinung könnten sich Herzpatienten nun ein umfassenderes Bild über die Notwendigkeit oder Verzichtbarkeit eines Einsatzes machen. Für die Zweitmeinung zugelassen werden Ärzte bestimmter Fachrichtungen wie Herzchirurgie, Kinderkardiologie oder Innerer Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie. Versicherte können selbstständig auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes nach zweitmeinungsberechtigten Fachärzten suchen.
Herzschrittmacher und so genannte Defibrillatoren werden beispielsweise bei Herzinsuffizienz oder Herzrhythmusstörungen eingesetzt und können helfen, Todesfälle durch Herzstillstand zu verhindern. Meist kommen Sie dann zum Einsatz, wenn medikamentöse Therapien nicht mehr in Frage kommen.
Weitere OPs mit Anspruch auf Zweitmeinung
Neben den nun hinzugekommenen Ansprüchen in Bezug auf OP's mit Herzschrittmacher / Defibrillatoren bestehen bereits Zweitmeinungsansprüche bei folgenden planbaren operativen Eingriffen:
Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln
Eingriff an der Wirbelsäule
Gebärmutterentfernung
Gelenkspiegelungen an der Schulter
Implantation einer Knieendoprothese
In Kürze hinzu kommt ein Zweitmeinungsanspruch bei Herzkatheteruntersuchung oder Verödung von Herzgewebe (Ablation).