Neu ab November: Krankengeldanspruch für Begleitpersonen
Sozialverband fordert Ausweitung des berechtigten PersonenkreisesDer berechtigte Personenkreis sei durch die neue Richtlinie „zu eng gefasst“, formulierte VdK-Präsidentin Vera Bentele.
„Krankengeld gibt es nur für die Begleitpersonen von Patientinnen und Patienten, die Eingliederungshilfe beziehen.“ Bentele forderte dass beispielsweise auch die Assistenz für pflegebedürftige Demenzkranke mit in die Regelung aufgenommen wird. Gerade diese Gruppe sei aufgrund ihrer verschiedenen Einschränkungen auf eine Begleitung angewiesen, um überhaupt behandelt werden zu können.
Weiterhin seien auch die Eltern nichtbehinderter Kinder von der Regelung ausgenommen. Deren Verdienstausfall bei Krankenhausbegleitung ihrer Kinder könne durch das Kinderkrankengeld nur bedingt aufgefangen werden, so der VdK. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld sei schnell ausgeschöpft, wenn Kinder länger und wiederholt zur stationären Behandlung begleitet werden müssen. So komme neben der Sorge um das erkrankte Kind dann noch die finanzielle Belastung hinzu. Der VdK als größter Sozialverband in Deutschland appellierte deshalb an Gesundheitsminister Lauterbach, für Eltern einen entsprechenden Erstattungsanspruch für Eltern die im Sozialgesetzbuch V zu schaffen.
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Rooming-in
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