Neu ab Juli: Systemische Therapie Kassenleistung für Kinder und Jugendliche
Für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen steht seit dem 1. Juli 2024 ein weiteres pschotherapeutisches Verfahren zur Verfügung. Den Beschluss hatte im Januar 2024 der Gemeinsame Bundesausschuss getätigt, der nun wirksam wurde. Das neu zugelassene Verfahren könnte helfen, den immensen Bedarf an freien Therapieplätzen besser abzudecken und die Versorgung insgesamt zu verbessern. Von Vorteil ist dabei die Möglichkeit, neben Einzelsitzungen auch Gruppentherapie durchzuführen. Damit systemische Therapie auch flächendeckend verfügbar ist, sollen entsprechende systemische Aus- und Weiterbildungen in den nächsten Jahren ausgebaut werden. Derzeit sei das Angebot laut Bundespsychotherapeutenkammer vielerorts noch gering.
Soziale Beziehungen im Mittelpunkt
Der Grundansatz einer systemischen Therapie ist ein so genanntes „Mehrpersonensetting“, also die Betrachtung von belastenden Verhaltensmustern unter Einbeziehung sozialer Systeme wie Eltern, Familien, Schulklassen oder Teams. Entscheidend ist dabei die Erkenntnis oder Annahme dass der belastete Klient mit seinen Symptomen zugleich auf Störungen im übergeordneten System, hinweist.
Von den Symptomen und Verhaltensmustern ausgehend suchen Klient und Therapeut gemeinsam mit weiteren beteiligten wie Eltern nach Ansätzen zur Veränderung alter Muster. Im Mittelpunkt der systemischen Therapie steht also die Suche nach Lösungen und Veränderungen innerhalb wirkmächtiger Beziehungen von sozialen Systemen.
Vier Verfahren nun zugelassen
Im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie gab es bis dato drei für die Kassenerstattung zugelassene therapeutische Verfahren. Neben der Verhaltenstherapie, der analytischen Psychotherapie und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie ist die systemische Therapie nun das vierte. Die systemische Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann entweder als Kurzzeittherapie mit maximal 24 Therapiestunden oder als Langzeittherapie mit bis zu 48 Stunden durchgeführt werden.
Erwachsene Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen haben bereits seit Juli 2020 die Möglichkeit, systemische Therapie in Anspruch zu nehmen und von der Krankenkasse erstattet zu bekommen.Sie wird ärztlich verordnet etwa bei Angst- und Essstörungen sowie Depression.
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