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Digitalisierung

Mit der TK-App in die Apotheke

TK-Versicherte können E-Rezepte ohne zusätzliche Anwendung einlösen
veröffentlicht am 03.06.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Elektronisches Rezept (eRezept) für Medikamente und HilfsmittelElektronisches Rezept (eRezept) für Medikamente und Hilfsmittel(c) Getty Images / Miriam Doerr
Die Techniker Krankenkasse hat bekannt gegeben, dass sie als erste Krankenkasse eine Zulassung für die Einbindung des E-Rezepts in die eigene Krankenkassen-App erhalten habe. TK-Versicherte sollen bereits im Juni ihre elektronischen Rezepte mit ihrer TK-App in der Apotheke einlösen können.  

2024-06-03T16:15:00+00:00
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Die Zulassung wurde durch die Gematik erteilt, welcher die Aufsicht über die Zertifizierung von E-Rezept-Funktionen obliegt. Durch die Zusammenführung von E-Rezept und Krankenkassen-App soll der elektronische Rezeptverkehr für die Versicherten wesentlich vereinfacht werden. Die gesetzliche Grundlage für diese Möglichkeit wurde durch das neue Digitalgesetz (Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens DigiG). Damit die TK-App genutzt werden kann, ist ein Smartphone die einzige Voraussetzung.

Mit der Einbindung des E-Rezeptes in die TK-App können Versicherte ihre Rezepte jederzeit  einsehen und bekommen auch eine Übersicht über alle ausgestellten Rezepte. Das ist bislang nicht möglich. Der entscheidende Vorteil sei laut TK, dass keine zusätzliche App benötigt werde, um ein E-Rezept einzulösen.

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