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Sozialversicherung

Minijobgrenze steigt 2024 wegen höherem Mindestlohn

veröffentlicht am 06.12.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

MinijobzentraleMinijobzentrale(c) Getty Images / http://www.fotogestoeber.de
Die Verdienstgrenze bei geringfügigen Arbeitsverhältnissen (Minijobs) steigt ab 1. Januar 2024 von derzeit 520 Euro auf 538 Euro an. Ursache ist die planmäßige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes. Dieser steigt zum Jahreswechsel von derzeit glatt zwölf Euro auf 12,41 Euro an.

2023-12-06T15:48:00+00:00
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Durch die Anhebung der Minijobgrenze für geringfügige Beschäftigungen ändern sich auch entsprechende Verdienstgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung. So sind Arbeitsverhältnisse im Jahr 2024 erst ab einem Bruttoverdienst von 538 Euro versicherungspflichtig.

Die Verdienstgrenze in der Familienversicherung wird 2024 auf 538 Euro ansteigen, wenn ein Verdienst aus mindestens mindestens einem Minijob voll oder anteilig vorliegt.  

Auch die untere Midijobgrenze steigt parallel von 520 auf 538 Euro an. Die obere Verdienstgrenze bei so genannten Midijobs bleibt hingegen zum Jahreswechsel 2024 stabil bei 2000 Euro.

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