Mindestlohn und Minijobs: Aus 450-Euro werden 520-Euro bei weniger Stunden
Ampel-Regierung hebt stufenweise den Mindestlohn an. Was gilt ab wann?Mindestlohn steigt in drei Stufen
Zum erhöht sich der Stundensatz für den im Minijobbereich üblichen gesetzlichen Mindestlohn. Bereits ab dem ersten Januar gilt ein höherer Brutto-Mindestsatz von 9,82 Euro je Arbeitsstunde. In der zweiten Stufe erhöht sich der Mindestlohn nach den Plänen der Bundesregierung dann noch einmal am 1. Juli auf 10,45 Euro. Und schon zum Beginn des vierten Quartals im Oktober ist eine dritte Anpassung auf dann 12 Euro vorgesehen.
Minijob und Midijob
Weil ein höherer Stundensatz die maximal im Monat zu erbringende Stundenzahl reduzieren würde, hebt die Bundesregierung zugleich die Obergrenze für den monatlichen Verdienst im Minijob an. So kündigte Arbeitsminister Heil gegenüber Journalisten eine Anpassung der Verdienstobergrenze um 70 Euro auf 520 Euro an. Der Stichtag dafür ist ebenfalls der erste Oktober 2022.
Für Arbeitgeber und deren geringfügig angestellte Beschäftigte ändert sich ab Juli die monatliche Maximalstundenzahl für Minijobs auf Basis des Mindestlohns. Während in der ersten Jahreshälfte bei 9,82 EUR Stundensatz und einer Verdienstgrenze von 450 EUR eine Zahl von höchstens 45 Arbeitsstunden zu erbringen ist, wären es in der zweiten Jahreshälfte dann jeweils zwei Stunden weniger pro Monat. Im vierten Quartal ändert sich daran nichts, weil die erneute Anhebung auf zwölf Euro Brutto durch die Erweiterung auf 520 Euro ausgeglichen wird.
Gleichzeitig verändert sich aber auch die Grenze zwischen Minijobs und so genannten Midijobs. Galten bislang Arbeitsverhältnisse ab 451 Euro ( bzw. 450,01 EUR ) schon als Midijob mit obligatorischer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, verschiebt sich auch diese Unterscheidung und Grenze auf den Wert von 521 Euro bzw. 520,01 Euro.
I. und II. Quartal | III. Quartal | IV. Quartal | |
2022 | 1. Jan - 30. Juni | 1. Juli - 30 Sep | 1. Okt - 31. Dez |
Mindestlohn | 9,82 € / h | 10,45 € / h | 12,00 € / h |
Verdienstgrenze | 450 EUR | 450 EUR | 520 EUR |
max. Stunden Minijob* | 45 h / Monat | 43 h / Monat | 43 h / Monat |
*bei Anwendung Mindestlohn - Stundensatz
Folgen für die Familienversicherung
Durch die Anhebung der Minijob-Obergrenze von 450 Euro auf 520 Euro wird sich auch die Einkommensgrenze für das Arbeitseinkommen in der Familienversicherung entsprechend verschieben. Denn geringfügig Beschäftigte sind als Arbeitnehmer grundsätzlich nicht pflichtversichert sondern entweder beitragsfrei über ihre Partner oder Eltern im Rahmen der Familienversicherung oder selbst freiwillig versichert.
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