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Finanzen

Milliardenloch Gesundheit: Hebt Lauterbach den allgemeinen Beitrag der Krankenkassen an?

Nach 8 Jahren Stabilität könnte 2023 der allgemeine Beitragssatz steigen
veröffentlicht am 23.06.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Wie hoch steigt der Krankenkassenbeitrag?Wie hoch steigt der Krankenkassenbeitrag?(c) Getty Images /marchmeena29
Auch für das kommende Jahr 2023 avisiert der GKV-Spitzenverband ein Finanzierungsloch in der gesetzlichen Krankenversicherung von insgesamt 17 Milliarden Euro. Gesundheitsminister Karl Lauterbach will deshalb die Krankenkassenbeiträge erhöhen. Doch an welcher Stellschraube kann überhaupt gedreht werden?

2022-06-23T15:52:00+00:00
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Bereits in diesem Jahr wurde eine zweistellige Milliardenlücke bei der Finanzierung der Krankenkassen durch einen erhöhten Steuerzuschuss ausgeglichen. Für die weitere Stabiliserung der Kassenfinanzen schlug Lauterbach verschiedene Maßnahmen vor.
 
Neben einer Erhöhung des Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds will der Minister weitere „Effizienzreserven“ im Gesundheitssystem finden, die Beitragssätze der Versicherten anheben sowie auf die immer noch bestehenden Rücklagen der Krankenkassen zurückgreifen. Weil über den Zusatzbeitrag die Krankenkassen selbst und nicht der Gesundheitsminister bestimmt, kommt für einen Anhebung per Gesetz eigentlich nur der allgemeine Beitragssatz in Frage. Wie hoch konkret die Beitragsanhebung ausfallen soll und ab welchem Zeitpunkt die Reform gelten soll, ließ Lauterbach bislang offen. Auf die Fragen von Journalisten antwortete Lauterbach, er werde „rechtzeitig einen wohlüberlegten Gesetzentwurf vorlegen“.

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Zuletzt stiegen die Zusatzbeiträge bei mehr als zwanzig gesetzlichen Krankenkassen zum Jahreswechsel 2021 auf 2022. Betroffen waren vor allem AOK-Versicherte. Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen bewegen sich derzeit in einer Spanne zwischen 0,35 % und 1,7 %.  Die Ankündigung Lauterbachs könnte den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % betreffen. Dieser war seit 2015 stabil geblieben. Den allgemeinen Beitragssatz tragen je zur Hälfte die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer. Eine Anhebung würde die Wirtschaft und die Beschäftigten gleichermaßen treffen.   

 

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