Mehr Geld von der Pflegekasse ab Januar 2025
Höheres Pflegegeld und SachleistungenDie Leistungserhöhungen laut § 11 SGB XI waren Teil der Pflegereform der Ampel-Regierung (PUEG) uns sind bereits 2023 beschlossen worden. Der Leistungsumfang erhöht sich nun ab Januar2025 unter anderem in den Bereichen
- Pflegegeld und Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag und Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Pflegehilfsmittel
- Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
- Tages- und Nachtpflege sowie vollstationäre Pflege
- Ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA
- Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung für Wohngruppen
Pflegesachleistungen ab 2025
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monatlicher Höchstbetrag 2024 |
monatlicher Höchstbetrag 2025 |
Pflegegrad 1 |
Kein Anspruch |
Kein Anspruch |
Pflegegrad 2 |
761,00 Euro |
796,00 Euro |
Pflegegrad 3 |
1.432,00 Euro |
1.497,00 Euro |
Pflegegrad 4 |
1.778,00 Euro |
1.859,00 Euro |
Pflegegrad 5 |
2.200,00 Euro |
2.299,00 Euro |
Pflegegeld ab Januar 2025
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Höchstbetrag 2024 |
Höchstbetrag 2025 |
Pflegegrad 1 |
Kein Anspruch |
Kein Anspruch |
Pflegegrad 2 |
332,00 Euro |
347,00 Euro |
Pflegegrad 3 |
573,00 Euro |
599,00 Euro |
Pflegegrad 4 |
765,00 Euro |
800,00 Euro |
Pflegegrad 5 |
947,00 Euro |
990,00 Euro |
Unabhängig von den Erhöhungen steigt parallel der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Prozent.
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Pflegegrade – Neue Einstufungen nach der Pflegereform
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Pflegeunterstützungsgeld - Neue Geldleistung für pflegende Angehörige
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