Mehr Barrierefreiheit im Gesundheitssystem
Sozialverband VdK fordert gesetzliche Auflagen für Arztpraxen und Kliniken„Für Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen ist das deutsche Gesundheitssystem höchst unzugänglich, von Barrierefreiheit kann hier keine Rede sein.", kritisierte VdK-Chefin Vera Bentele.
Von Inklusion oftmals keine Spur
Statt wünschenswerter Inklusion beim Arzt oder im Krankenhaus sei die Realität für behinderte Patientinnen und Patienten eine ganz andere. Das Recht auf freie Arztwahl werde für diese Patientengruppen regelmäßig verletzt, weil beispielsweise die Praxisräume nicht ohne Treppenstufen zugänglich sind oder Behandlungsstühle sich als ungeeignet erweisen. Sehbehinderte würden häufig Nachteile im Gesundheitssystem erleiden, weil viele Dokumente nur in Papierform existierten und unlesbar seien. Für die ärztliche Betreuung von Demenzkranken oder geistigen Beeinträchtigungen reichten oftmals die Kapazitäten in Arztpraxen nicht aus, weshalb diese Patienten nicht selten abgewiesen werden.
Weil alle Appelle die auf Freiwilligkeit bauen, nicht für ausreichende Veränderung gesorgt haben, fordere der VdK als größter Sozialverband nun eine uneingeschränkte Barrierefreiheit für medizinische Dienstleistungen. Deshalb brauche es eine gesetzliche Verpflichtung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssten ihrem Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung für alle Menschen nachkommen, so der Verband.
Verbesserungen zum Standard machen
Für Neukonzessionen oder Umbaumaßnahmen in Arztpraxen sollte nach Ansicht des VdK eine Barrierefreiheit verpflichtend verankert werden. Kliniken sollten zur Anschaffung von Rollstuhlrampen, barrierefreie Toiletten, Wegeleitsystemen und barrierefreien Beschriftungen auf allenm Stationen verpflichtet werden. Für Notfallsituationen müsse zu dem eine stufenfreie Evakuierung für alle Patientengruppen ermöglicht werden. Zu dem forderte der VdK ein Recht auf begleitende Assistenz bei Krankenhausaufenthalten und Arztbesuchen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung.
-
Zuschuss für einen Treppenlift von der Krankenkasse
Für viele ältere Menschen, die in Einfamilienhäusern oder mehrstöckigen Wohnungen leben, sind Treppenlifte eine essenzielle Investition. Denn mit ihrer Hilfe kann man auch bei zunehmenden Gehbeschwerden weiterhin innerhalb des eigenen zu Hause mobil bleiben. -
Sozialamt oder Krankenkasse? Wer trägt Kosten für einen Sportrollstuhl?
Mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 4. Februar 2020 entschied das Sozialgericht Mannheim über den Anspruch eines Querschnittsgelähmten, mit einem Sportrollstuhl zu versorgt zu werden. Die Krankenkasse hatte dessen Antrag abgelehnt. -
Neu ab November: Krankengeldanspruch für Begleitpersonen
Ab dem 1. November haben Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, die ihren Betreuten während eines Klinikaufenthaltes zur Seite stehen, Anspruch auf Krankengeld. Der Sozialverband VdK begrüßt diese Neuregelung, fordert aber zugleich eine Ausweitung des Anspruchs auf weitere Personengruppen.