Mehr Barrierefreiheit im Gesundheitssystem
Sozialverband VdK fordert gesetzliche Auflagen für Arztpraxen und Kliniken
Vera Bentele - Präsidentin des SvDSozialverband Deutschland
Von Inklusion oftmals keine Spur
Statt wünschenswerter Inklusion beim Arzt oder im Krankenhaus sei die Realität für behinderte Patientinnen und Patienten eine ganz andere. Das Recht auf freie Arztwahl werde für diese Patientengruppen regelmäßig verletzt, weil beispielsweise die Praxisräume nicht ohne Treppenstufen zugänglich sind oder Behandlungsstühle sich als ungeeignet erweisen. Sehbehinderte würden häufig Nachteile im Gesundheitssystem erleiden, weil viele Dokumente nur in Papierform existierten und unlesbar seien. Für die ärztliche Betreuung von Demenzkranken oder geistigen Beeinträchtigungen reichten oftmals die Kapazitäten in Arztpraxen nicht aus, weshalb diese Patienten nicht selten abgewiesen werden.
Weil alle Appelle die auf Freiwilligkeit bauen, nicht für ausreichende Veränderung gesorgt haben, fordere der VdK als größter Sozialverband nun eine uneingeschränkte Barrierefreiheit für medizinische Dienstleistungen. Deshalb brauche es eine gesetzliche Verpflichtung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssten ihrem Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung für alle Menschen nachkommen, so der Verband.
Verbesserungen zum Standard machen
Für Neukonzessionen oder Umbaumaßnahmen in Arztpraxen sollte nach Ansicht des VdK eine Barrierefreiheit verpflichtend verankert werden. Kliniken sollten zur Anschaffung von Rollstuhlrampen, barrierefreie Toiletten, Wegeleitsystemen und barrierefreien Beschriftungen auf allenm Stationen verpflichtet werden. Für Notfallsituationen müsse zu dem eine stufenfreie Evakuierung für alle Patientengruppen ermöglicht werden. Zu dem forderte der VdK ein Recht auf begleitende Assistenz bei Krankenhausaufenthalten und Arztbesuchen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung.
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