Medizinische Fußpflege: Krankenkassen übernehmen ab Juli Nagelspangen
Durch eine Nagelspangenbehandlung werden die Folgen von eingewachsenen Fußnägeln korrigiert und neuerliches Einwachsen verhindert. Dazu wird eine Korrekturspange angefertigt und an den von der Erkrankung betroffenen Nagel individuell angepasst. Durch die entstehende Druckentlastung kann eine Korrektur des verwachsenen Nagels erfolgen und Entzündungen sowie das weitere Einwachsen in die umliegenden Hautpartien gestoppt werden.
Bislang konnte diese Leistung nur dann von den Krankenkassen übernommen werden, wenn sie durch Ärzte erbracht wurde. Ab dem 1. Juli 2022 dürfen auch ausgebildete Podologinnen und Podologen die Behandlung durchführen. Zu dem dürfen podologische Nagelspangenbehandlungen ab Juli bei einem erweiterten Patientenkreis verordnet und abgerechnet werden. Das beinhaltet zum einen alle drei Stadien der Erkrankung und zum anderen auch alle diejenigen Patienten, die nicht an einer Polyneuropathie leiden.
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BKK HMR erstattet als erste Krankenkasse Behandlungskosten für Nagelspangentherapie
Ein eingewachsener Zehennagel (Unguis incarnatus) kann Laufprobleme oder schmerzhafte Entzündungen hervorrufen. Droht der Zehennagel fest mit der Haut zu verwachsen, ist ein Termin beim Podologen die richtige Entscheidung. -
Krankenkassen bezahlen für mehr Patienten eine medizinische Fußpflege
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Verordnungsmöglichkeit für eine podologische Therapie erweitert. Ab dem 1. Juli 2020 können nun noch mehr Patientinnen und Patienten die Behandlungen einer medizinischen Fußpflege kostenlos in Anspruch nehmen. -
Medizinische Fußpflege als Leistung der Krankenkassen
Im Unterschied zur Pediküre behandeln medizinisch ausgebildete Podologen erkrankte oder geschädigte Fußpartien. Medizinische Fußpflege ist aber auch eine Form der Prävention. Bei bestimmten Diagnosen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für podologische Behandlungen.