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Fußpflege

Medizinische Fußpflege: Krankenkassen übernehmen ab Juli Nagelspangen

veröffentlicht am 21.06.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Medizinische Fußpflege / NagelspangeMedizinische Fußpflege / Nagelspange(c) getty Images / peakSTOCK
Wer sich in podologische Behandlung begibt, kann die Kosten für eine ärztlich verordnete Nagelkorrekturspange ab Juli von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet bekommen. Denn mit Wirkung ab dem 1. Juli wurde die Heilmittelrichtlinie entsprechend angepasst.

2022-06-21T13:40:00+00:00
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Durch eine Nagelspangenbehandlung werden die Folgen von eingewachsenen Fußnägeln korrigiert und neuerliches Einwachsen verhindert. Dazu wird eine Korrekturspange angefertigt und an den von der Erkrankung betroffenen Nagel individuell angepasst. Durch die entstehende Druckentlastung kann eine Korrektur des verwachsenen Nagels erfolgen und Entzündungen sowie das weitere Einwachsen in die umliegenden Hautpartien gestoppt werden.

Bislang konnte diese Leistung nur dann von den Krankenkassen übernommen werden, wenn sie durch Ärzte erbracht wurde. Ab dem 1. Juli 2022 dürfen auch ausgebildete Podologinnen und Podologen die Behandlung durchführen. Zu dem dürfen podologische Nagelspangenbehandlungen ab Juli bei einem erweiterten Patientenkreis verordnet und abgerechnet werden. Das beinhaltet zum einen alle drei Stadien der Erkrankung und zum anderen auch alle diejenigen Patienten, die nicht an einer Polyneuropathie leiden.    
 

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