Höchstbeitrag trotz geringerer Einkünfte: Selbstständige bekommen Geld zurück
Gesetzgeber will Regeln ändern und Versicherte vor finanzieler Überforderung schützenLaut einer geplanten anstehenden Gesetzesänderung soll es den Krankenkassen nun verboten werden, von ihren freiwillig versicherten Mitglieder den Höchstbeitrag zu verlangen, wenn das Finanzamt noch keinen anderslautenden Bescheid über das Einkommen ausgestellt hat. Die Novelle des SGB beinhaltet ein Rückforderungsrecht auch für vergangene Jahre bis 2018.
Maximalbeitrag trotz geringerer Einkünfte
Mit dem Vorhaben reagiert die Bundesregierung auf Berichte und Beschwerden von Verbraucherzentralen, wonach die Krankenkassen zu spät eingereichte Einkommensnachweise nicht akzeptiert haben, um ihre Versicherten anschließend im Höchstbeitrag einzustufen. Nicht wenige Betroffene wurden durch diese Praxis der Kassen an den Rand der Insolvenz getrieben, weil sie tausende Euro Nachzahlungsforderungen erhielten. Selbstständige und Freiberufler haben drei Jahre Zeit, ihr tatsächliches Jahreseinkommen gegenüber der Krankenkasse per Steuerbescheid nachzuweisen. Versicherte, die diese Frist versäumten, wurden zuletzt gehäuft in den Höchstbeitrag eingestuft.
Die Krankenkassen sollen nun in vergleichbaren Fällen künftig verpflichtet werden, ihre Versicherten zunächst über die Einstufung im Höchstbeitrag zu informieren und ihnen anschließend eine Frist von zwölf Monaten gewähren, um unter Vorlage des Steuerbescheides dann eine Korrektur des zu zahlenden Monatsbeitrags zu erwirken. Die entsprechenden Änderungen im Sozialgesetzbuch sollen schon Ende November im Bundesrat beschlossen werden.
"Rote Karte für Krankenkassen"
„Die Rote Karte des Gesetzgebers für die Krankenkassen war mehr als geboten." kommentierte die Patientenschützerin Yvonne Vollmer von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Gerade Menschen mit geringen Einkommen wurden so in die Schuldenfalle getrieben. Sie sollten hohe Beiträge entrichten, obwohl ihre Einkommen niedrig waren“.
GKV Höchstbeitrag 2023* | 807,98 EUR + Pflegebeitrag |
GKV Höchstbeitrag 2022* | 769,16 EUR + Pflegebeitrag |
GKV Höchstbeitrag 2021* | 769,16 EUR + Pflegebeitrag |
GKV Höchstbeitrag 2020* | 726,56 EUR + Pflegebeitrag |
( *Bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag )
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