Lauterbachs Finanzpaket für Krankenkassen beschlossen
Abfederung von erwartetem 17 Milliarden Euro - DefizitIn der Debatte zum Gesetz wollte Gesundheitsminister Lauterbach die Möglichkeit von Leistungskürzungen nicht ausschließen. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt durch das Gesetzespaket unangetastet. Die Krankenkassenbeiträge sollen laut dem Gesundheitsminister „so wenig wie notwendig“ steigen.
Bundeszuschuss, Bundesdarlehen und freiwerdende Reserven
Teil des Finanzpakets ist eine Anhebung des jährlichen Bundeszuschusses für den Gesundheitsfonds um zwei Milliarden Euro auf insgesamt 16,5 Milliarden. Zusätzlich bekommen die Krankenkassen ein so genanntes Bundesdarlehen von einer weiteren Milliarde – gezahlt in den Gesundheitsfonds. Die vorgeschriebene Höhe der Reserven im Gesundheitsfonds wird halbiert, damit die auf diese Weise frei werdenden Mittel auch den Krankenkassen zugute kommen kann.
Außer dem soll ein neuer Solidarausgleich zwischen den Kassen geschaffen werden, bei dem die vorhandenen Reserven herangezogen werden können. Weitere durch das Gesetz avisierte Einsparungen betreffen die Arzneimittelausgaben, die Honorare der Ärzte und Zahnärzte sowie das Pflegebudget ab 2025. Auch die voraussichtliche Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,3 Prozent ist am Ende der Maßnahmen des Gesetzespaketes mit aufgeführt.
CDU: "Problemverschiebegesetz"
Von Seiten der Opposition erntete die Ampel starke Kritik für das Gesetz. Ein CDU-Redner warf Lauterbach eine Mitschuld am Milliardendefizit der Kassen vor und nannte das Paket „ein Problemverschiebegesetz“. Auch die Linke übte Kritik, vor allem an den zu erwartenden steigenden Zusatzbeiträgen, welche Menschen belasteten werden, die aktuell kaum wissen, wie sie Energie und Essen finanzieren sollen.
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