Lauterbach streicht Informationspflicht über Zusatzbeitrag bis Mitte 2023
Versicherte erhalten keine Post bei einer BeitragserhöhungGanz im Dunkeln gelassen werden dürfen die Versicherten nicht. Immerhin müssen die Krankenkassen ihre Beitragsentscheidung noch auf der Website und im Kundenmagazin publik machen. Und auch am Sonderkündigungsrecht für die Versicherten im Falle einer Beitragserhöhung hat Karl Lauterbach mit seinem Ministerium bislang nicht gerüttelt.
Dennoch bleibt das politische Manöver fragwürdig: Weil die Kassen angeblich zu viel Porto verschwenden würden, wenn Sie ihren Versicherten den neuen Beitragssatz mitteilen, sollen diese nun nicht mehr aktiv informiert werden. Denn gerade zum anstehenden Jahreswechsel dürfte es Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung betreffen.
Weil 2023 laut Prognosen circa 17 Milliarden Euro im Gesundheitsfonds fehlen werden und die Politik dies nur in Bruchteilen aus Steuermitteln auffängt, sind die Kassen flächendeckend zu Anhebungen beim Zusatzbeitrag gezwungen. Im Einzelnen werden die Zusatzbeiträge wohl sehr unterschiedlich steigen. Versicherte, die sich rechtzeitig informieren, können der Teuerung mit einem Krankenkassenwechsel ausweichen oder diese zumindest abschwächen.
Denn egal wie hoch die Beiträge nun klettern werden – mit einem Wechsel in eine Kasse mit einem relativ günstigen Zusatzbeitrag werden sich nach wie vor hunderte Euro an monatlichen Sozialabgaben für die Krankenversicherung einsparen lassen. Ab Mitte November veröffentlichen die ersten Krankenkassen ihre Entscheidung zum Zusatzbeitrag 2023. Krankenkasseninfo.de wird alle Entscheidungen zeitgleich und vollständig veröffentlichen.
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