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Leistungen

Kryokonservierung wird bei jungen Krebspatienten von der Krankenkasse bezahlt

Anrecht auf Kostenübernahme gilt ab 1. Juli
veröffentlicht am 25.06.2021 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Kryokonservierung von Stammzellen Kryokonservierung von Stammzellen(c) Jasper Chamber / Getty Images
Für Krebspatienten in jungen Lebensjahren wir die Kälte-Einlagerung von Samenzellen und Eizellen (Kryokonservierung) eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Wie die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs mitteilte, haben Patienten welche die Voraussetzung erfüllen ab Juli ein Anrecht auf die Leistung.

2021-06-25T13:24:00+00:00
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Bislang entscheiden die Krankenkassen im Einzelfall über eine Kostenübernahme für das konservierende Einfrieren von Körperzellen bei Krebsdiagnose. Ab Juli 2021 müssen Betroffene im berechtigten Lebensalter keine Anträge mehr stellen und müssen bei Ablehnung auch nicht mehr die Kosten privat tragen, wenn Sie sich diesen Wunsch erfüllen möchten. Die Stiftung wies explizit auch die verschreibenden Ärzte auf das Haftungsrisiko hin, wenn diese die neue Rechtslage aus Unkenntnis nicht beachten und weiterhin Privatverträge in die Wege leiten.

Appell an Krankenkassen zur Regelung offener Anträge

Die Aufnahme des Verfahrens in den GKV-Leistungskatalog ist ein Erfolg für die Stiftung. Diese kritisierte den langen Zeitraum von zwei jahren vom Beschluss über die neue Kassenleistung bis zur endgültigen Umsetzung. Nun komme es um so mehr darauf an, Ärzte und Patienten zügig zu informieren über die neue Rechtslage. Mit Hinblick auf die vielen offenen Anträge auf Kostenübernahme appellierte Prof. Mathias Freund, der Kuratoriumsvorsitzende der Stiftung an die Krankenkassen: „Ziehen Sie einen Schlussstrich und übernehmen Sie jetzt die Kosten in diesen Verfahren als Ein­zel­fallregelung“.

Nahezu unbegrenzte "Haltbarkeit"

Durch die Einlagerung von Körperzellen in flüssigen Stickstoff können diese nahezu unbegrenzt haltbar gemacht werden. Auch die Qualität von Fortpflanzungszellen bleibt laut Untersuchungen bis zu 30 Jahren unbeeinträchtigt. Eine Rückübertragung von Eizellen ist derzeit bis zu 45 Jahren möglich.
 

Quelle: Ärzteblatt

 

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