Kryokonservierung wird bei jungen Krebspatienten von der Krankenkasse bezahlt
Anrecht auf Kostenübernahme gilt ab 1. JuliBislang entscheiden die Krankenkassen im Einzelfall über eine Kostenübernahme für das konservierende Einfrieren von Körperzellen bei Krebsdiagnose. Ab Juli 2021 müssen Betroffene im berechtigten Lebensalter keine Anträge mehr stellen und müssen bei Ablehnung auch nicht mehr die Kosten privat tragen, wenn Sie sich diesen Wunsch erfüllen möchten. Die Stiftung wies explizit auch die verschreibenden Ärzte auf das Haftungsrisiko hin, wenn diese die neue Rechtslage aus Unkenntnis nicht beachten und weiterhin Privatverträge in die Wege leiten.
Appell an Krankenkassen zur Regelung offener Anträge
Die Aufnahme des Verfahrens in den GKV-Leistungskatalog ist ein Erfolg für die Stiftung. Diese kritisierte den langen Zeitraum von zwei jahren vom Beschluss über die neue Kassenleistung bis zur endgültigen Umsetzung. Nun komme es um so mehr darauf an, Ärzte und Patienten zügig zu informieren über die neue Rechtslage. Mit Hinblick auf die vielen offenen Anträge auf Kostenübernahme appellierte Prof. Mathias Freund, der Kuratoriumsvorsitzende der Stiftung an die Krankenkassen: „Ziehen Sie einen Schlussstrich und übernehmen Sie jetzt die Kosten in diesen Verfahren als Einzelfallregelung“.
Nahezu unbegrenzte "Haltbarkeit"
Durch die Einlagerung von Körperzellen in flüssigen Stickstoff können diese nahezu unbegrenzt haltbar gemacht werden. Auch die Qualität von Fortpflanzungszellen bleibt laut Untersuchungen bis zu 30 Jahren unbeeinträchtigt. Eine Rückübertragung von Eizellen ist derzeit bis zu 45 Jahren möglich.
Quelle: Ärzteblatt
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Einlagerung von Nabelschnurblut bei Neugeborenen
Unmittelbar nach der Geburt besteht die Möglichkeit, aus der Nabelschnur des Neugeborenen Blut zu entnehmen und die darin enthaltenen Stammzellen einzulagern. Diese sind, ähnlich wie embryonale Stammzellen, aufgrund ihres geringen Alters noch undifferenziert und können zu verschiedenen Zelltypen und Gewebearten heranwachsen. -
Nabelschnurblut nach der Entbindung einlagern
Unmittelbar nach der Geburt besteht die Möglichkeit, eine risiko- und schmerzfreie Entnahme von Nabelschnurblut und die Aufbewahrung der darin enthaltenen Stammzellen durchführen zu lassen. Diese Stammzellen besitzen hervorragende Eigenschaften, die in späteren Jahren noch von großem Nutzen sein können.