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Arzt & Patient

Krankenschein geht, eAU kommt

Elektronische AU-Bescheinigung ist ab Januar 2023 Pflicht
veröffentlicht am 09.11.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Ab 2023 erfolgen alle Krankmeldungen elektronisch an die KrankenkassenAb 2023 erfolgen alle Krankmeldungen elektronisch an die Krankenkassen
Lange war es angekündigt und wegen technischer Probleme um ein halbes Jahr verschoben: Zum anstehenden Jahreswechsel wird der klassische Krankenschein auf Papier nun endgültig und verbindlich abgeschafft. Ab dem 1. Januar 2023 erfolgen die Krankmeldungen von Arztpraxen an Arbeitgeber und Krankenkassen nur noch über eine gesicherte verschlüsselte Datenverbindung.

2022-11-09T14:22:00+00:00
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Der Digitalisierungsschritt weg vom alten Krankenschein hin zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll helfen, Bürokratie abzubauen und Papier einzusparen. Auch für die Arbeitnehmer verringert sich mit der neuen Technik zugleich der Aufwand. Denn die bisherige Regelung, wonach dem Arbeitgeber spätestens am dritten Tag nach Eintreten der Arbeitsunfähigkeit ein schriftliches Attest, also ein Krankenschein vorliegen muss, verändert sich  mit dem Start der eAU.   

Laut Entgeltfortzahlungsgesetz ist zwar weiterhin der Arbeitgeber über den eingetretenen Krankheitsfall und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung zu informieren. Diese Aufgabe obliegt nun zunächst den Ärzten, die verpflichtet sind, festgestellte Arbeitsunfähigkeitsdaten der behandelten Patienten auf elektronischem Weg an die jeweilige Krankenkasse zu übermitteln. Aus den verschlüsselten Daten erstellen die Krankenkassen eine Krankmeldung, welche vom Arbeitgeber abgerufen werden muss. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, an diesem Verfahren teilzunehmen.

Die elektronische Abwicklung der Krankmeldung soll in Zukunft auch verhindern, dass Krankschreibungen zu spät beim Arbeitgeber eingehen, weil diese zum Beispiel in entsprechenden Klauseln ihrer Arbeitsverträge eine Vorlage schon am ersten Tag der Erkrankung verlangen.

Was sich durch die eAU nicht ändert, ist die direkte Informationspflicht eines erkrankten Arbeitnehmers an den Arbeitgeber. Wer also vom Arzt krankgeschrieben wird, hat seinen Arbeitgeber umgehend am selben Tag per Telefon, E-Mail oder ähnlichen direkten persönlichen Kommunikationswegen über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren.    

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