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Krankenkassen zahlen Gutachten bei Problemen mit dem Zahnersatz

veröffentlicht am 28.05.2014 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Wer nach dem Zahnarztbesuch mit neuem Zahnersatz im Mund Probleme beim Kauen oder sogar Schmerzen feststellt, sollte nicht zögern und beim Zahnarzt um Nachbesserung bitten. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung (UPD) hin.

2014-05-28T11:40:00+00:00
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Diese notwendigen Nachbehandlungen sind vom Grundsatz her kostenfrei, weil man als Patient zwei Jahre Garantie auf alle Leistungen beim Zahnarzt hat. Wenn mit neu angefertigtem und eingesetztem Zahnersatz etwas nicht stimmt, hat man als Patient das Recht, eine Nachbesserung zu verlangen.

 

Krankenkassen bezahlen unabhängiges Expertengutachten

 

 

Judith Storf von der Bielefelder Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) rät, damit unbedingt zu dem Zahnarzt zu gehen, der den Zahnersatz auch eingesetzt hat, weil man sonst den Garantieanspruch verliert. Wenn die Nachbesserung das Problem nicht behebt, sollte man sich an seine Krankenkasse wenden, rät Judith Storf von der Patientenberatung  „Die vermittelt dann ein Mängelgutachten“. Das Gutachten wird von der Krankenkasse bezahlt und enthält Lösungsvorschläge, wie sich die Probleme beheben lassen. „So haben die Patienten etwas Konkretes in der Hand, um damit noch mal zu ihrem Arzt zu gehen“, so die UPD-Beraterin Judith Storf.  Legt der Zahnarzt Widerspruch ein, kann ein neues Gutachten beantragt werden. Meist aber folgen die Ärzte den Vorschlägen aus dem Gutachten.
 

Letzter Ausweg Zahnarztwechsel

Ist nach diesem Prozedere das Problem aber immer noch nicht behoben, kann man sich ein zweites Mal an die Kasse wenden und nach einer erneuten Bestätigung dann auch den Zahnarzt wechseln.
Das Geld für diese zusätzlichen Behandlungen kann von der Kasse und auch vom Patienten vom Zahnarzt zurückgefordert werden.  Ein Zahnarztwechsel ist auch vorher schon möglich, wenn dieser keinen Handlungsbedarf sieht oder wenn laut Gutachten keine Chance für eine Nachbesserung besteht.
 

Die Unabhängige Patientenberatung ( UPD ) ist von Sozial- und Patientenverbänden sowie der Verbraucherzentrale gegründete Institution, die neutral, unabhängig und kostenfrei die Versicherten zu Fragen des Gesundheitswesens berät.
 
Das bundesweite Beratungstelefon ist kostenlos im Festnetz erreichbar  unter: 


0800 / 0 11 77 22 (Deutsch)
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0800 / 0 11 77 23 (Türkisch)

0800 / 0 11 77 24 (Russisch)

 

 

 

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