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Psychotherapie

Krankenkassen übernehmen ab sofort Systemische Therapie

Therapieverfahren nun in der Regelversorgung für psychisch Kranke
veröffentlicht am 03.07.2020 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Systemische Therapie als Leistung der KrankenkassenSystemische Therapie als Leistung der Krankenkassen(c) Gerd Altmann / Pixabay / CC0
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit dem 1. Juli die Kosten für Systemische Therapie bei Erwachsenen. Zum ersten mal seit 33 Jahren wurde damit ein neues Verfahren für die Psychotherapeutsche Regelversorgung zugelassen.

2020-07-03T13:32:00+00:00
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Schwerpunkt Beziehungen

Jeder vierte Erwachsene ist in Deutschland im Laufe seines Lebens von einer psychischen Erkrankung betroffen. Das kann auch in den sozialen Beziehungen zu starken Einschränkungen führen. Die Systemischen Therapie legt den Schwerpunkt auf soziale Faktoren bei einer Psychotherapie. Neben den Patientinnen und Patienten können auch deren Partnerinnen und Partner oder auch ganze Familien in die Therapie mit einbezogen werden. Dafür wurde als Innovation das so genannte Mehrpersonensetting in die psychotherapeutische Versorgung eingeführt. „Endlich steht allen erwachsenen Versicherten dieses hochwirksame Psychotherapieverfahren zur Verfügung“, so  Dr. Ulrike Borst, Vorsitzende der Systemischen Gesellschaft (SG).

Alle Hürden sind genommen

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist die Feststellung der Notwendigkeit einer solchen Form der Psychotherapie. Bislang ist das Verfahren nur für Erwachsene ab 18 Jahren für die Regelversorgung zugelassen. Die Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung legten kurz zuvor die Vergütungsregelungen für das neu in die Regelversorgung aufgenommene Psychotherapieverfahren fest. Schon vor Monaten wurden die rechtlichen Grundlagen für eine Kostenübernahme durch die Kassen gelegt - durch eine Anpassung der Psychotherapie-Richtlinie und der Psychotherapie-Vereinbarung. Die Fachverbände für systemische Therapie hatten sich zuvor jahrelang für eine Aufnahme der Systemischen Therapie in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen eingesetzt.

Gute Erfolge bei Angst, Depression und Sucht

Gesetzlich versicherte Patienten haben nur einen Anspruch auf einen Teil der wissenschaftlich zugelassenen psychotherapeutischen Verfahren. Dazu gehören etwa die tiefenpsychologische Gesprächstherapie, die Psychoanalyse oder seit 1987 auch die Verhaltenstherapie.

Die Zulassung für ein psychotherapeutisches Verfahren geschah auf Basis von Wirksamkeitsstudien im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). 
Diese bescheinigten der systemischen Therapie eine positive Wirkung gerade in der Behandlung der häufigsten vorkommenden Beeinträchtigungen wie Depression, Suchterkrankungen und Angststörungen.

Informationen zu freien Therapieplätzen gibt es über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Rufnummer 116117.

 

Wie wirkt systemische Therapie? Interview mit Sebastian Baumann (Systemische Gesellschaft e.V.)

 

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