Hauptregion der Seite anspringen
Naturheilverfahren

Krankenkassen erstatten weiterhin Homöopathie

Übernahme für Behandlungen von Ärzten mit entsprechender Zusatzqualifikation
veröffentlicht am 10.12.2021 von Redaktion krankenkasseninfo.de

homöopathisches Arzneimittelhomöopathisches Arzneimittel(c) Britta Cornelsen / pixelio.de
Die gesetzlichen Krankenkassen werden Homöopathie weiterhin für die Versicherten erstatten. Das ergab eine aktuelle Recherche des ZDF unter 75 Krankenkassen. Die befragten Kassen betonten, dass sie für die freiwillige Zusatzleistung nur dann übernehmen, wenn die Behandlung von Vertragsärzten mit homöopathischer Zusatzausbildung vorgenommen würden.

2021-12-10T15:59:00+00:00
Werbung

Homöopathische Heilpraktiker ohne reguläre ärztliche Ausbildung seien hingegen von der Kostenerstattung ausgeschlossen. Die gesetzlichen Krankenkassen kooperieren dabei mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte.

Geringer Anteil an Gesamtausgaben

Der Erstattungsumfang für Homöopathie – Leistungen bei allen gesetzlichen Krankenkassen habe im Jahr 2019 gerade einmal 20 Millionen Euro betragen wie das ZDF weiter berichtete. Bei Kindern bis zwölf Jahren sei Homöopathie eine Pflichtleistung und werde somit von allen gesetzlichen Kassen übernommen. 

>>Krankenkassen & Globuli: Welche Krankenkassen bezahlen Homöopathie

Das ZDF zitierte im Zusammenhang mit der Kassen-Anfrage die ehemalige Homöopathin und heutige Gegnerin der Naturheilmethode, Natalie Grams-Nobmann. Diese warf den Krankenkassen vor, mit ihrer Akzeptanz „zu Glaubwürdigkeit verholfen“ zu haben. Die Kassen wiederum wiesen eine Verantwortung für die allgemeine Beliebtheit von Homöopathie bei den Versicherten zurück. Auch zu dem von der ehemaligen Homöopathin geäußerten Vorwurf der Unwirksamkeit wollten sich die Krankenkassen nicht äußern.

Kassen nicht verantwortlich für Evaluation 

Solange Homöopathie vom Gesetzgeber und vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als Kassenleistung nicht ausgeschlossen sei, liege es den Krankenkassen fern, ein Urteil über die Wirksamkeit abzugeben, heißt es abschließend.

Die SECURVITA BKK führte bislang als einzige gesetzliche Krankenkasse in Deutschland eine wissenschaftliche Studie über die Wirksamkeit von Homöopathie durch und beschied der sanften Alternativmedizin sowohl Wirtschaftlichkeit als auch Wirksamkeit.

Ausgangspunkt für die Befragung durch das ZDF war eine statistische Erhebung des Regensburg Center of Health Science and Technology, welche eine größere Impfskepsis bei COVID19 unter Homöopathie-Anwendenden feststellte als unter denjenigen, welche Homöopathie ablehnten.

Weiterführende Artikel:

 

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

14015 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.

Kategorien