Hauptregion der Seite anspringen
Urteile

Krankenkassen erstatten Kryokonservierung nur für unbefruchtete Eizellen

veröffentlicht am 29.08.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Kryokonservierung von Stammzellen Kryokonservierung von Stammzellen(c) Jasper Chamber / Getty Images
Kryokonservierung, also das Einfrieren von  Ei- und Samenzellen für eine spätere künstliche Befruchtung, wird von den Krankenkassen für bestimmte Versicherte seit 2019 bezahlt. Ausgeschlossen ist die Kostenübernahme aber für bereits befruchtete Eizellen, wie das Sozialgericht München entschied.     

2022-08-29T09:11:00+00:00
Werbung

Das Einfrieren von Fortpflanzungszellen in flüssigem Stickstoff ist eine Methode, um beispielsweise vor einer keimzellschädigenden Chemotherapie geeignete gesunde Ei- oder Samenzellen zu konservieren. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit 2019 dafür unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten.

Das Sozialgericht München gab nun im August 2022 einer Krankenkasse recht, welche die Kostenübernahme für eine Kryokonservierung in einem Fall verweigerte. Eine Krebspatientin hatte zuvor ihre Krankenkasse verklagt, weil diese die Kostenübernahme für die Konservierung von bereits künstlich befruchteten Eizellen der Versicherten ablehnte.  

In der Urteilsbegründung der Sozialrichter hieß es, dass die Kryokonservierung von bereits befruchteten Eizellen zwar ein medizinisch anerkanntes Verfahren sei, der Gesetzgeber aber ausdrücklich nur einen Anspruch für unbefruchtete Eizellen vorsah. Werde eine Konservierung bereits befruchteter Eizellen vorgenommen, werde der Wille des Gesetzgebers umgangen, so das Sozialgericht. Laut geltendem Recht dürfen die Kassen also in diesem Fall nicht mehr übernehmen. Die beklagte Kasse hatte rechtens gehandelt und die Kosten müssen in diesem Fall von der Versicherten getragen werden.

 

Weiterführende Artikel:
  • Nabelschnurblut nach der Entbindung einlagern
    Unmittelbar nach der Geburt besteht die Möglichkeit, eine risiko- und schmerzfreie Entnahme von Nabelschnurblut und die Aufbewahrung der darin enthaltenen Stammzellen durchführen zu lassen. Diese Stammzellen besitzen hervorragende Eigenschaften, die in späteren Jahren noch von großem Nutzen sein können.
  • Kryokonservierung wird bei jungen Krebspatienten von der Krankenkasse bezahlt
    Für Krebspatienten in jungen Lebensjahren wir die Kälte-Einlagerung von Samenzellen und Eizellen (Kryokonservierung) eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Wie die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs mitteilte, haben Patienten welche die Voraussetzung erfüllen ab Juli ein Anrecht auf die Leistung.
  • Gelten ab Juli: Neue Kassenleistungen für Schwangere, Parodontitis- und Krebspatienten
    Seit dem 1. Juli 2021 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen eine Reihe weiterer Leistungen für die Versicherten. Davon profitieren können insbesondere Schwangere, jüngere Patienten und Patientinnen mit Krebs sowie Zahnpatienten.

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

14234 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.

Kategorien