Krankenkassen bezahlen Impfung gegen Keuchhusten für Schwangere und deren Umfeld
Schutzimpfungs-Richtlinie nach STIKO-Empfehlung angepasstMit der Impfung sollen die Neugeborenen in Zukunft besser vor schweren Keuchhusten-Verläufen geschützt werden, begründete die Kommission ihre Entscheidung. Bislang war die Impfung nur als freiwillige Zusatzleistung von einigen Krankenkassen bezahlt worden. Sobald die neue Impfschutzrichtlinie in Kraft getreten ist, gehört eine Keuchhustenimpfung dann zu den Pflichtleistungen der Kassen.
Weiterhin teilte der G-BA mit, dass „auch Personen, die zum engen Freundeskreis zählen und dadurch Kontakt zum Neugeborenen haben, neben Familienmitgliedern und betreuenden Personen einen Leistungsanspruch auf eine Pertussis-Impfung haben“.
Der aktuelle G-BA-Beschluss vom 14. Mai muss zunächst vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) bestätigt werden und kann dann nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.
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