Krankenkassen bezahlen Impfung gegen Keuchhusten für Schwangere und deren Umfeld
Schutzimpfungs-Richtlinie nach STIKO-Empfehlung angepasstMit der Impfung sollen die Neugeborenen in Zukunft besser vor schweren Keuchhusten-Verläufen geschützt werden, begründete die Kommission ihre Entscheidung. Bislang war die Impfung nur als freiwillige Zusatzleistung von einigen Krankenkassen bezahlt worden. Sobald die neue Impfschutzrichtlinie in Kraft getreten ist, gehört eine Keuchhustenimpfung dann zu den Pflichtleistungen der Kassen.
Weiterhin teilte der G-BA mit, dass „auch Personen, die zum engen Freundeskreis zählen und dadurch Kontakt zum Neugeborenen haben, neben Familienmitgliedern und betreuenden Personen einen Leistungsanspruch auf eine Pertussis-Impfung haben“.
Der aktuelle G-BA-Beschluss vom 14. Mai muss zunächst vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) bestätigt werden und kann dann nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.
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Impfungen: Empfehlungen und Kostenübernahme der Krankenkassen
Seit dem Jahr 2007 gehören Schutzimpfungen zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dabei sowohl die Kosten für die ärztliche Leistung als auch die Kosten für den Impfstoff. -
Welt-Meningitis-Tag: Kampagne klärt auf und informiert über Impfschutz
Aus Anlass des Welt-Meningitis-Tag am 24. April informiert eine Info-Kampagne zu Ursachen, Verbreitung und Impfschutz gegen bakterielle Hirnhautentzündung. Insbesondere Kleinkinder und Babys seien gefährdet, an einer durch Meningokokken ausgelösten bakteriellen Hirnhautentzündung (Meningitis) zu erkranken.