Hauptregion der Seite anspringen
Podologie

Krankenkassen bezahlen für mehr Patienten eine medizinische Fußpflege

Kostenübernahme für weitere Diagnosen gilt ab Juli
veröffentlicht am 02.03.2020 von Redaktion krankenkasseninfo.de

medizinische Fußpflege (Podologie) medizinische Fußpflege (Podologie)(c) Hans Linde / Pixabay CC0
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Verordnungsmöglichkeit für eine podologische Therapie erweitert. Ab dem 1. Juli 2020 können nun noch mehr Patientinnen und Patienten die Behandlungen einer medizinischen Fußpflege kostenlos in Anspruch nehmen.

2020-03-02T11:50:00+00:00
Werbung

Wie der G-BA bekannt gab, könnten dann nicht mehr nur Patienten und Patientinnen mit einem diabetischen Fußsyndrom (DFS) eine podologische Therapie verordnet bekommen. Zukünftig könne diese auch bei bei ähnlichen Symptomen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Kostenübernahme bei weiteren Diagnosen 

Die podologische Therapie, also eine medizinische Fußpflege, wurde bislang ausschließlich nur bei Diabetikern mit einem diabetischen Fußsyndrom übernommen. Bei diesen Menschen liegt die Gefahr einer nötig werdenden Amputation durch Druckstellen, Durchblutungsstörungen oder offenen Wunden besonders hoch. Zukünftig kann nun eine medizinischen Fußpflege nun auch bei Querschnittssyndromen oder einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie verordnet werden. Bei diesen Krankheiten entstehen ganz ähnliche Schädigungsbilder an Haut und Zehennägeln, so dass eine podologische Behandlung sinnvoll und wirksam ist. 

"Allrounder" an der Problemzone Fuß 

Podologie als 'Heilkunde am Fuß' gehört seit dem Jahr 2002 zu den medizinischen Ausbildungsberufen und wird von nichtärztlichem Fachpersonal ausgeführt. Podologen untersuchen die menschlichen Füße gezielt nach auftretenden Druckstellen, Entzündungen, oder Wunden. Sie behandeln unter anderem auch Hornhaut, eingewachsene Zehennägel, Hühneraugen und Warzen. Bei einer ärztlichen Verordnung und entsprechender Kostenübernahme durch die Krankenkasse wird lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung fällig. 

 

Weiterführende Artikel:

 

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

14192 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.

Kategorien