Krankenkassen bezahlen für mehr Patienten eine medizinische Fußpflege
Kostenübernahme für weitere Diagnosen gilt ab JuliWie der G-BA bekannt gab, könnten dann nicht mehr nur Patienten und Patientinnen mit einem diabetischen Fußsyndrom (DFS) eine podologische Therapie verordnet bekommen. Zukünftig könne diese auch bei bei ähnlichen Symptomen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Kostenübernahme bei weiteren Diagnosen
Die podologische Therapie, also eine medizinische Fußpflege, wurde bislang ausschließlich nur bei Diabetikern mit einem diabetischen Fußsyndrom übernommen. Bei diesen Menschen liegt die Gefahr einer nötig werdenden Amputation durch Druckstellen, Durchblutungsstörungen oder offenen Wunden besonders hoch. Zukünftig kann nun eine medizinischen Fußpflege nun auch bei Querschnittssyndromen oder einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie verordnet werden. Bei diesen Krankheiten entstehen ganz ähnliche Schädigungsbilder an Haut und Zehennägeln, so dass eine podologische Behandlung sinnvoll und wirksam ist.
"Allrounder" an der Problemzone Fuß
Podologie als 'Heilkunde am Fuß' gehört seit dem Jahr 2002 zu den medizinischen Ausbildungsberufen und wird von nichtärztlichem Fachpersonal ausgeführt. Podologen untersuchen die menschlichen Füße gezielt nach auftretenden Druckstellen, Entzündungen, oder Wunden. Sie behandeln unter anderem auch Hornhaut, eingewachsene Zehennägel, Hühneraugen und Warzen. Bei einer ärztlichen Verordnung und entsprechender Kostenübernahme durch die Krankenkasse wird lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung fällig.
-
Fußreflexzonenmassage: kleine Fläche mit großer Wirkung
Bei der Fußreflexzonenmassage stehen bestimmte Körperstellen im Mittelpunkt, die sogenannten Reflexzonen. Sie dienen als Spiegel für die Befindlichkeit anderer Körperregionen und Organe. So kann beispielsweise von einem Druck auf den Zeh auf eine Verspannung im Nacken geschlossen werden. -
BKK HMR erstattet als erste Krankenkasse Behandlungskosten für Nagelspangentherapie
Ein eingewachsener Zehennagel (Unguis incarnatus) kann Laufprobleme oder schmerzhafte Entzündungen hervorrufen. Droht der Zehennagel fest mit der Haut zu verwachsen, ist ein Termin beim Podologen die richtige Entscheidung. -
Medizinische Fußpflege: Krankenkassen übernehmen ab Juli Nagelspangen
Wer sich in podologische Behandlung begibt, kann die Kosten für eine ärztlich verordnete Nagelkorrekturspange ab Juli von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet bekommen. Denn mit Wirkung ab dem 1. Juli wurde die Heilmittelrichtlinie entsprechend angepasst. -
Höhere Preise für Medizinische Fußpflege
Für podologische Heilbehandlungen gelten ab Juli bundesweit und bei jeder Krankenkasse neue Preise. Wie der Verband der Podologen mitteilte, seien diese auch für Hausbesuche gültig und gelten ab dem 1. Juli 2022 für alle Behandlungen der medizinischen Fußflege.