Krankenkasse zahlt bald Zweitmeinung bei Hüftgelenk-OP
Beschluss voraussichtlich ab Juli 2024 wirksamKnapp eine Viertelmillion Menschen erhalten pro Jahr hierzulande ein künstliches Hüftgelenk – etwa weil sie wegen Gelenkverschleiß und starken Schmerzen eingeschränkt sind und alle herkömmlichen Behandlungen ihren Zustand nicht verbessern können.
Die Hüftgelenk-OP ist ein gravierender Eingriff und mit Risiken verbunden. Ärzte, die im Rahmen einer Zweitmeinung konsultiert werden prüfen, ob die empfohlene und geplante OP medizinisch notwendig ist. Weiterhin beraten sie die Patienten über medizinische Alternativen zu einer Operation.
Experten geben Zweitmeinung
Aller Voraussicht nach können Ärzte ab Juli 2024 bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, um Zweitmeinungen zu Hüftgelenksoperationen abzugeben und bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können. Für die Zulassung gilt die Zweitmeinungs-Richtlinie des G-BA, wonach zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte unabhängig sein müssen und bestimmte Qualifikationen erfüllen müssen. Als Fachärzte dafür geeignet sind beispielsweise niedergelassene Orthopäden oder Unfallchirurgen.
Eine Liste mit den zur Zweitmeinung berechtigten Medizinern soll dann auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter www.116117.de/zweitmeinung veröffentlicht werden.
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