Krankenkasse soll Pille bis zum 22.Geburtstag bezahlen
Altersgrenzen für die Kostenübernahme könnten bald steigen„Das hilft jungen Frauen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden“, so Spahn bei der Ankündigung dieser gesetzlichen Neuregelung. Diese ist Teil einer Novelle des Paragraf 219a im Bereich des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche. Die angehobene Altersgrenze für die Kostenerstattung der Pille ist eine Ergänzung weiterer gesetzlicher Maßnahmen. Diese wurden Ende des Jahres 2018 von der Großen Koalition ausgehandelt.
Die SPD hatte das ausdrückliche gesetzliche Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aus dem Paragrafen 2018a entfernen wollen – und war auf den Widerstand der Union gestoßen. Der daraufhin ausgehandelte Kompromiss mündete in einem Referentenentwurf bereits beim Gesundheitsministerium vorliegen. Der Paragraf 219a verbietet unter anderem „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche. Wer zum eigenen geschäftlichen Vorteil Abtreibungen anbietet, macht sich strafbar.
Der Erstattungsanspruch für die Antibabypille oder andere Verhütungsmittel geht aus dem Fünften Sozialgesetzbuch hervor. Bislang heißt es dort im § 124a: "Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln.(..)". Die hier festgeschriebene Altersfrist soll nun um zwei Jahre verlängert werden.
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Krankenkasse nicht zur Kostenübernahme einer Sterilisation verpflichtet
Eine Krankenkasse muss für die Kosten einer Sterilisation auch dann nicht aufkommen, wenn sie medizinisch sinnvoll ist, um eine erneute Schwangerschaft zu verhindern. So entschied das Sozialgericht (SG) Mainz mit Urteil vom 4. Mai 2018. Komplikationen bei vorherigen GeburtenKlägerin war eine fünffache Mutter.