Hauptregion der Seite anspringen
Ausland

Krank im Urlaub - Welcher Anspruch auf Behandlung gilt im Ausland?

veröffentlicht am 29.07.2016 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Europäische Krankenversichertenkarte EHICBild vergrößernEuropäische Krankenversichertenkarte EHIC
Eine plötzliche Erkrankung im Urlaub ist häufig mit Unsicherheit über den Versicherungsstatus als gesetzlich Versicherter deutscher Staatsbürger im Ausland verbunden. Wer seine Chipkarte mit auf die Reise nimmt, ist damit in den meisten europäischen Ländern grundsätzlich auf der sicheren Seite.

2016-07-29T10:56:00+00:00
Werbung

Krank im Urlaub zu werden, ist in der Leistungsgesellschaft nichts außergewöhnliches. Viele, die im Job alles geben, ohne auf die zeichen des Körpers zu achten, werden im Urlaub nicht selten von verschleppter Erschöpfung oder auch  Krankeit eingeholt.

 

Europäische Versicherungskarte gilt in den meisten europäischen Ländern  

Die Europäische Versichertenkarte gilt nicht nur für sämtliche EU-Staaten, sondern darüber hinaus auch für EU-Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Dazu zählen also beispielsweise auch die Schweiz, Norwegen, Kroatien oder Island. Der alte Auslandskrankenschein auf Papier ist in Ländern gültig, die nicht zur EU gehören und für die ein SV-Abkommen mit Deutschland existiert. Das gilt beispielsweise für die Türkei oder Tunesien.  
 
Der Versicherungsschutz, der mit der EHIC geltend gemacht werden kann, beinhaltet eine medizinisch notwendige Grundbehandlung zum Standard des Gastlandes. Nicht immer kann mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) direkt abgerechnet werden. Damit in diesen Fällen die deutsche Krankenkasse die Behandlungskosten später erstatten kann, sollte man auf einer genauen Rechnung bestehen.
 

Auslandsreise-KV entscheidend bei Notfällen mit Rücktransport 

Gänzlich ausgeschlossen sind Rücktransporte nach Deutschland. Diese müssen in jedem Fall mit einer Auslandsreisekrankenversicherung abgesichert werden, wie sie zahlreiche private Versicherer sehr günstig anbieten.
 
 
 
 
Weiterführende Artikel:
  • Nachweis der Arbeitsunfähigkeit mit dem Krankenschein
    Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, umgangssprachlich auch als „Krankenschein“ oder „gelber Schein“ bezeichnet, ist der Beleg eines Arbeitnehmers dafür, dass er seiner Arbeit aus gesundheitlichen (psychischen oder physischen) Gründen nicht nachgehen kann.
  • Zum Aktiv Walking nach Mallorca?
    Wer sich einen Kurzurlaub für die Gesundheit gönnen will, muss dabei nicht auf Mittelmeer- oder Alpenhöhenluft verzichten. Der Reisenabieter AKON hat sich auf Präventionsreisen mit Zuschüssen der gesetzlichen Krankenkassen spezialisiert.
 
 

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

14190 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.

Kategorien