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Urteile

Kosten für Haustiere sind auch bei laufender Psychotherapie Privatsache

Sozialgericht in Dortmund wies Klage ab
veröffentlicht am 07.06.2019 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Bild zum Beitrag Kosten für Haustiere sind auch bei laufender Psychotherapie Privatsache (c) Silvia Voigt / Pixelio.de
Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Haltungskosten für Haustiere wie Katzen oder Hunde zu tragen. Das hat das Sozialgericht Dortmund in einem aktuellen Urteil bestätigt. Diese seien weder ein Hilfs- noch ein Heilmittel im Sinne der Krankenversicherung.

2019-06-07T12:55:00+00:00
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Geklagt hatte ein Versicherter, der sich in psychotherapeutischer Behandlung befindet und bei seiner Krankenkasse die Finanzierung der Kosten für ein Haustier durchsetzen wollte. Die Richter wiesen die Klage ab und bestätigten damit die vorhergehende Ablehnung der Krankenkasse des Versicherten.  

Unterschied zwischen Haustier und Blindenhund

In der Urteilsbegründung heißt es, dass Haustiere nicht als Teil einer Krankenbehandlung angesehen werden könnten. Die Rechtslage sei hier eindeutig und die Unterhaltskosten für ein Haustier immer der "privaten Lebensführung" zuzuordnen. Das gelte auch, wenn sich der Umgang mit Tieren für den Heilungsverlauf des Versicherten positiv auswirken könne. Für Haustiere könnten somit im Gegensatz zu Blindenhunden nicht die gesetzlichen Vorschriften der "Heil- und Hilfsmittelversorgung“geltend gemacht werden, so das Gericht weiter.

Tierliebe mit Licht- und Schattenseiten für Gesundheit

Der heilsame und gesundheitsfördernde Aspekt des Umgangs mit Tieren ist durch zahlreiche Studien belegt worden. Neben Depression hilft der Umgang mit den Vierbeinern auch nachweislich gegen Stress, Übergewicht und Herz-Kreislauf-Probleme. Auch Autismus und andere Entwicklungsstörungen kann durch Tierkontakt therapeutisch wirksam begegnet werden. Andererseits ist durch eine Studie im Jahr 2017 auch erwiesen, dass Haustierhalter durch die Krankheiten ihrer Haustiere psychisch belastet werden.  


(Aktenzeichen: Do E 940-806)

 

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