Kosten für Haustiere sind auch bei laufender Psychotherapie Privatsache
Sozialgericht in Dortmund wies Klage abGeklagt hatte ein Versicherter, der sich in psychotherapeutischer Behandlung befindet und bei seiner Krankenkasse die Finanzierung der Kosten für ein Haustier durchsetzen wollte. Die Richter wiesen die Klage ab und bestätigten damit die vorhergehende Ablehnung der Krankenkasse des Versicherten.
Unterschied zwischen Haustier und Blindenhund
In der Urteilsbegründung heißt es, dass Haustiere nicht als Teil einer Krankenbehandlung angesehen werden könnten. Die Rechtslage sei hier eindeutig und die Unterhaltskosten für ein Haustier immer der "privaten Lebensführung" zuzuordnen. Das gelte auch, wenn sich der Umgang mit Tieren für den Heilungsverlauf des Versicherten positiv auswirken könne. Für Haustiere könnten somit im Gegensatz zu Blindenhunden nicht die gesetzlichen Vorschriften der "Heil- und Hilfsmittelversorgung“geltend gemacht werden, so das Gericht weiter.
Tierliebe mit Licht- und Schattenseiten für Gesundheit
Der heilsame und gesundheitsfördernde Aspekt des Umgangs mit Tieren ist durch zahlreiche Studien belegt worden. Neben Depression hilft der Umgang mit den Vierbeinern auch nachweislich gegen Stress, Übergewicht und Herz-Kreislauf-Probleme. Auch Autismus und andere Entwicklungsstörungen kann durch Tierkontakt therapeutisch wirksam begegnet werden. Andererseits ist durch eine Studie im Jahr 2017 auch erwiesen, dass Haustierhalter durch die Krankheiten ihrer Haustiere psychisch belastet werden.
(Aktenzeichen: Do E 940-806)
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Urteil: Blinde haben Anspruch auf Kostenübernahme für Blindenführerhund
Blinde Menschen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Kostenerstattung für einen Blindenhund von der Krankenkasse. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz in Mainz vom 17. Januar 2014 hervor.