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Kinder und Jugendliche

Kommt bald eine neue U-Untersuchung für Kinder?

G-BA prüft Einführung einer zusätzlichen U10 - Früherkennungsuntersuchung
veröffentlicht am 17.08.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

U10 - Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten  U10 - Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten(c) pixabay / CC0

Die so genannten „U-Untersuchungen“ von  Kindern enden bislang mit der U9. Doch bald schon könnte eine weitere Früherkennung-suntersuchung U10 für Kinder von neun oder zehn Jahren eingeführt werden.

2023-08-17T14:48:00+00:00
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Die regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen von Kindern und Jugendlichen gehören zu den Pflichtleistungen der GKV. Die erste U-Untersuchung findet unmittelbar nach der Entbindung statt, die bislang letzte (U9) noch vor Vollendung des fünften Lebensjahres. Erst im Jugendlichenalter von 13 bis 14 findet dann die nächste Früherkennungsuntersuchung statt (J1).

Vorsorge-Lücke zwischen U9 und J1

Auf Anregung der Patientenvertretung im gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) prüft das Entscheidergremium aktuell die Einführung einer weiteren Untersuchung für Kinder im Alter von neun und zehn Jahren.Dadurch würde die lange Lücke zwischen der bisherigen U9 und der J1 verkürzt werden. „Wie die leider schlechten Teilnahmeraten bei der J1 zeigen, sind ärztliche Früherkennungsangebote nicht ausreichend, um ältere Kinder, Jugendliche und ihre Eltern zu erreichen“, erklärte G-BA Mitglied Dr. Monika Lelgemann in einer Mitteilung des Gremiums.„Wir müssen festlegen, welche gesundheitlichen Ziele diese U10 haben soll und welche konkreten ärztlichen Untersuchungen und Beratungsthemen sich daraus ergeben.“, so die Ausschussvorsitzende für Methodenbewertung.

Auch Elternberatung geplant

Die kommende zusätzliche U10-Untersuchung soll ihre Schwerpunkte auf Übergewicht, Adipositas, körperlicher Aktivität sowie psychischer Entwicklung und Medienkonsum legen. Wegen der niedrigen Quote bei HPV-Impfungen werde weiterhin auch die Beratung der Eltern als Teil der U10 erwogen, ergänzte Lelgemann.

Nach den ersten Vorgaben des G-BA werden im Herbst Stellungnahmen von Verbänden und Fachgesellschaften eingeholt. Erst danach kann es zu einer möglichen Beschlussfassung für eine verbindliche Novelle der G-BA Kinderrichtlinie kommen. In dieser für die Krankenkassen verbindlichen Richtlinie sind alle Festlegungen und Details für die U-Untersuchungen zusammengefasst und niedergelegt.

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