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Krankenkassenbeitrag

Knappschaft: Zusatzbeitrag ab 1. August deutlich höher

veröffentlicht am 17.07.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Zusatzbeitrag der Knappschaft steigt zum 1. AugustZusatzbeitrag der Knappschaft steigt zum 1. August(c) Getty Images /LotharDrechsel
Die Knappschaft wird zum 1. August 2024 ihren Zusatzbeitrag um weitere 0,5 Prozentpunkte  anheben. Für die Versicherten und deren Arbeitgeber steigt der gesamte Beitragssatz  dann auf  17,3 Prozent.

2024-07-17T11:11:00+00:00
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Eine der teuersten Krankenkassen

Für Arbeitnehmer, die in der Knappschaft versichert sind, erhöhen sich die monatlichen Sozialabgaben um bis zu 25 Euro. Selbstständige Knappschaft-Mitglieder zahlen bis zu 50 Euro mehr für ihre gesetzliche Krankenversicherung.

Gerade mal sieben Monate nach der letzten großen Beitragserhöhung zum Jahreswechsel passt die bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag an. Mit einem Satz von 2,7 % gehört die Knappschaft damit erneut zu den teuersten Krankenkassen.

Seitenhieb auf Gesundheitspolitik

Trotz aller Sparbemühungen und einer vorausschauenden Finanzplanung würden die Eigenmittel der Knappschaft nicht ausreichen, die laufenden Ausgaben für die Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten zu decken, hieß es zur Begründung des Beitragsschrittes in einer Pressemitteilung der Knappschaft von Mitte Juli. Die Krankenkasse sei gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Einnahmesituation mit einer Anpassung des Zusatzbeitrags zu verbessern. Weiterhin verwies die Knappschaft auf die Gesundheitspolitik, welche die Krankenkassen dazu verpflichtet hatte, ihre finanziellen Rücklagen zu verbrauchen. Diese stünden nun nicht mehr als Ausgleich für die Schieflagen zur Verfügung - zu Lasten der Versicherten.

Krankenkassenwechsel bringt monatlich bis zu 92 Euro

Die mehr als 1,1 Millionen noch bei der Knappschaft versicherten Mitglieder haben ein Sonderkündigungsrecht und können in eine günstigere Kasse wechseln. Wer aus der Knappschaft in eine günstige Kasse wechselt, spart als Arbeitnehmer monatlich bis zu 46 Euro, als Selbstständiger bis zu 92 Euro.     

Nicht betroffen von einer Beitragserhöhung sind geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer, deren SV-Beiträge über die  bei der Knappschaft angegliederte Minijobzentrale in Essen abgerechnet werden.

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