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Krankenkassen

KKH: Zusatzbeitrag 2024 steigt deutlich

Neue Zusatzleistungen für Versicherte
veröffentlicht am 18.12.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Gebäude der Hauptverwaltung der KKHGebäude der Hauptverwaltung der KKH(c) KKH
Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) erhöht zum Jahreswechsel 2024 ihren Zusatzbeitrag kräftig um knapp ein halbes Prozent. Der gesamte Beitragssatz klettert von derzeit 16,1 % auf eine neue Höhe von 16,58 %.

2023-12-18T14:49:00+00:00
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Höhere Kosten und Investitionen

Durch die Anhebung steigt der mögliche Höchstbeitrag für Versicherte auf 858 Euro zuzüglich einem maximalen Pflegesatz von 207 Euro für Kinderlose. Im Gegenzug erweiter die bundesweit geöffnete Ersatzkasse das Angebot an Extraleistungen für die 1,6 Millionen Versicherten. Für durchschnittlich verdienende Angestellte erhöhen sich die monatlichen Sozialabgaben für die Krankenversicherung um zehn Euro im Monat.  Mit der Beitragssteigerung muss die KKH eine Finanzierungslücke im neuen Rekordhaushalt von insgesamt 7,5 Milliarden Euro ausgleichen. So blickt die KKH neben steigenden Behandlungs- und Arzneimittelkosten auch auf anstehende Investitionen im Bereich der Digitalisierung.  

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Mehr Leistungen für PZR, Reiseimpfungen oder Vorsorge

Im Bereich ihrer Leistungen legt die KKH deutlich nach und vergrößert das Spektrum an Extras. Bei Privatreisen ins Ausland können Versicherte und ihre Familien bald alle empfohlenen Schutzimpfungen komplett erstattet bekommen. Auch eine Professionelle Zahnreinigung gehört ab 2024 zum Leistungsumfang. Alle Versicherten können ab 2024 eine Zahnreinigung mit einem Höchstbetrag von 60 Euro pro Jahr erstattet bekommen.

Weiterhin soll das KKH-Familienpaket deutlich ausgeweitet werden. Ebenso erhalten Paare mit bislang unerfülltem Kinderwunsch eine höhere finanzielle Unterstützung für eine künstliche Befruchtung. Im Bereich der Schwangeren-Vorsorge werden künftig unter anderem das Toxoplasmose-Screening in voller Höhe übernommen. Diese neu beschlossenen Satzungsleistungen müssen noch vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) genehmigt werden, bevor sie 2024 dann wirksam werden können.

Sparen mit einem Kassenwechsel 

KKH-Mitglieder haben nun das Recht, unabhängig von einer sonst eventuell geltenden Bindungsfrist die Krankenkasse zu wechseln. Das kann sich sehr lohnen, weil andere Kassen auch 2024 ihren Beitrag nicht erhöhen und dadurch deutlich günstiger sein werden. Wer von der KKH in die günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse hinüberwechselt, spart beim Beitrag bis zu 55 Euro im Monat.   

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