Kein Recht auf Cannabis auf Rezept bei Alkoholsucht
LSG Darmstadt bestätigte Ablehnung einer KrankenkasseWer medizinische Hilfe bei Alkoholsucht in Anspruch nehmen will, könne die herkömmlichen Entwöhnungsherapien im Rahmen von Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Deshalb bestehe kein Anspruch auf Versorgung mit Cannabis.
Ein versicherter Rentner hatte diese von seiner Krankenkasse eingefordert, um mit pharmazeutischem Cannabis seine Alkoholsucht zu kompensieren. Der weitere Eigenanbau, den er seit 15 Jahren betrieben hatte, sei ihm zuvor verboten worden, weshalb er den Weg über eine Klage suchte, um seine Versorgung zu erreichen.
Die Krankenkasse des Versicherten hatte den Antrag mit Hinweis auf die Möglichkeit von stationären Entwöhnungstherapien abgelehnt, woraum der Mann vor Gericht gezogen war und verlor. Mit dem Urteil vom April 2022 bestätigte das LSG nun das ursprüngliche Urteil und bestätigte die Ablehnung der Krankenkasse als rechtens. Eine weitere Revision des Urteils wurde vom Landessozialgericht Darmstadt nicht zugelassen.
[Az. L 1 KR 429/20]
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