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Urteile

Kein Recht auf Cannabis auf Rezept bei Alkoholsucht

LSG Darmstadt bestätigte Ablehnung einer Krankenkasse
veröffentlicht am 29.04.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Wer Alkoholiker ist, hat gegenüber der Krankenkasse keinen Anspruch auf Versorgung mit medizinischem Cannabis zur Therapie der Alkoholsucht. Das geht aus einem Urteil des obersten hessischen Sozialgerichts in zweiter Instanz hervor.

Urteil zur Kostenübernahme von Cannabis durch die KrankenkasseUrteil zur Kostenübernahme von Cannabis durch die KrankenkasseAbb: Unter Verwendung einer Grafik von pixabay / S

2022-04-29T12:48:00+00:00
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Wer medizinische Hilfe bei Alkoholsucht in Anspruch nehmen will, könne die herkömmlichen Entwöhnungsherapien im Rahmen von Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Deshalb bestehe kein Anspruch auf Versorgung mit Cannabis.

Ein versicherter Rentner hatte diese von seiner Krankenkasse eingefordert, um mit pharmazeutischem Cannabis seine Alkoholsucht zu kompensieren. Der weitere Eigenanbau, den er seit 15 Jahren betrieben hatte, sei ihm zuvor verboten worden, weshalb er den Weg über eine Klage suchte, um seine Versorgung zu erreichen.

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Die Krankenkasse des Versicherten hatte den Antrag mit Hinweis auf die Möglichkeit von stationären Entwöhnungstherapien abgelehnt, woraum der Mann vor Gericht gezogen war und verlor. Mit dem Urteil vom April 2022 bestätigte das LSG nun das ursprüngliche Urteil und bestätigte die Ablehnung der Krankenkasse als rechtens. Eine weitere Revision des Urteils wurde vom Landessozialgericht Darmstadt nicht zugelassen.

[Az. L 1 KR 429/20]

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