Intensivpflegegesetz mit Änderungen vom Bundestag beschlossen
Petition und Proteste von Betroffenen zeigten WirkungMit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, GKV-IPReG möchte der Gesetzgeber die Versorgung für Intensivpflege-Patienten und den Zugang zur medizinischen Rehabilitation verbessern. Weiterhin sollen so genannte Fehlanreize in Zukunft besser verhindert werden.
Der ursprüngliche Entwurf von Gesundheitsminister Spahn war zunächst auf lautstarke Kritik gestoßen. Einige Behinderten- und Patientenverbände wehrten sich gegen die Pläne, die ambulante Intensivpflege mit Hilfe finanzieller Steuerungsinstrumente zugunsten von Heimlösungen zu beschneiden.
„Der furchtbare und unnötige Angriff auf unsere Selbstbestimmung wurde von uns Betroffenen in vielen Teilen verhindert. Das Gesetz ist dennoch sowohl handwerklich als auch inhaltlich schlecht.“ kommentierte der Verband ALS-Mobil e.V., der Beatmungspatient*innen vertritt und in einer Petition mehr als 200.000 Stimmen gegen den Gesetzesentwurf sammeln konnte.
Viele Betroffene hatten berechtigte Angst, durch den ursprünglichen Gesetzesentwurf gegen ihren Willen in Heimen leben zu müssen und beriefen sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention, wonach Menschen mit Einschränkungen ihren Wohnort selbst wählen dürfen.
"Im Gesetz steht jetzt ausdrücklich, dass berechtigten Wünschen der Versicherten zu entsprechen ist", so die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Bärbel Bas nach der Abstimmung.
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Verhinderungspflege - Ersatz auf Zeit
Die Zahl pflegebedürftiger Menschen ist seit der Jahrtausendwende um weit mehr als eine Million auf 3,4 Millionen angestiegen. Rund die Hälfte davon wird derzeit durch die eigenen Familienangehörigen betreut. Bei ihrer Entlastung hilft die so genannte Verhinderungspflege.