Impfkritische Ärzte: Masern-Impfpflicht ohne rechtliche und medizinische Grundlage
Freiwillige Impfrate in Deutschland höher als in Impfflicht-LändernMit diesem hohen Impfanteil bei Masern liege die Durchimpfungsrate in Deutschland deutlich über der in anderen EU-Ländern wie Polen, Kroatien oder Tschechien, die eine Impfflicht bereits eingeführt haben.
Aber nicht nur die Effizienz einer Impfflicht sei fraglich, sondern ebenso die rechtsstaatliche Grundlage dafür. Auch wenn Impfungen medizinisch sinnvoll seien, stellten sie in Form einer Pflicht einen Eingriff in das verfassungsmäßig garantierte „Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit des Menschen dar.“
Keine Krankheit würde Impfpflicht rechtfertigen
Der Verband der impfkritischen Ärzte verwies außer dem auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das einer generellen Masernimpfpflicht in Deutschland keinerlei rechtliche Grundlage attestiert. Dies sei anders als bei der ehemalig geltenden Pockenpflichtimpfung, wie sie bis Mitte der siebziger Jahre galt. Seit vielen Jahren gebe es in Deutschland und Mitteleuropa keine Infektionskrankheit, die aus medizinischer Sicht so bedrohlich wäre, dass dadurch Eingriffe in fundamentale Grundrechte gerechtfertigt wären. Weiterhin verweis der Verband auf die Einschätzung des STIKO-Vorsitzenden Prof. Dr. Thomas Mertens und seiner Vorgänger, wonach eine Impfpflicht sich sogar kontrapoduktiv auswirken könne.
Vertrauen stärken statt verordnen
Angesichts all dieser Fakten spreche sich der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ nachdrücklich gegen jede Form direkter oder indirekter Pflichtimpfungen gegen Masern oder andere Erkrankungen aus. Gefragt seien vielmehr Maßnahmen, die das Vertrauen der Bevölkerung in Impfungen und in die für das Impfwesen zuständigen Behörden, das in der Vergangenheit durch umstrittene Impfempfehlungen kompromittiert wurde, wiederherstellen und stärken.
Die mehr als 250 im Verein „Ärzte für Individuelle Impfentscheidung e. V.“ organisierten Mediziner setzen sich für einen Erhalt einer freien, individuellen Impfentscheidung nach einer individuellen ergebnisoffenen Beratung ein, wie der derzeit Standard in der Bundesrepublik Deutschland ist.