Homosexualität: Spahn will Konversionstherapien verbieten
Gesetzesentwurf sieht Geld- und Freiheitsstrafen für Therapieanbieter, aber auch vermittelnde Eltern vor„Wo sie durchgeführt werden, entsteht oft schweres körperliches und seelisches Leid. Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund“, so Spahn zu dem neuen Gesetzesentwurf aus seinem Ministerium.
Wann soll ein Verbot gelten und wann nicht?
Ein generelles Verbot von Konversionstherapien sieht der Gesetzesentwurf zum einen für Jugendliche unter 18 Jahren und zum anderen für alle Menschen vor, deren Entscheidung für eine solche Behandlung auf einem Willensmangel beruht, also durch Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung beeinflusst ist.
Eine Ausnahme gilt für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren: Kann der Behandler nachweisen, dass der Jugendliche die Therapie wünscht und über die notwendige Einsichtsfähigkeit verfügt, sich also über die Bedeutung und Tragweite der Behandlung bewusst ist, soll das Therapieverbot nicht gelten.
In allen anderen Fällen sollen Konversionstherapien generell zulässig bleiben. Auch Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz, wie etwa Pädophilie, sowie bei Störungen der Geschlechtsidentität, bleiben erlaubt.
Einschränkung für Werbung
Gleichzeitig soll auch die Werbung für Konversionstherapien eingedämmt werden. Das öffentliche Werben und öffentliche Anbieten sowie das Vermitteln der Behandlungen soll nach dem Gesetzentwurf generell untersagt werden. Gegenüber Personen unter 18 Jahren ist darüber hinaus jegliches Werben und Anbieten untersagt. Dasheißt, in diesen Fällen ist auch nicht-öffentliche Werbung unzulässig.
Dies soll nicht nur für die Anbieter von Konversionstherapien gelten, sondern auch für Eltern oder Sorgeberechtigte.
Ein Verstoß gegen das Werbeverbot soll nach dem Referentenentwurf als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Was sind Konversionstherapien?
Zu diesen Lebenserfahrungen werden unter anderem die Herkunft, das Temperament, Verletzungen durch Eltern und Geschwister, Familienentwicklungen, sexueller Missbrauch und soziale und kulturelle Verletzungen gezählt. Diese Sichtweise und insbesondere die daraus resultierenden therapeutischen Behandlungsversuche werden jedoch von den entsprechenden medizinischen Fachverbänden und zahlreichen gesellschaftlichen Gruppen als falsch kritisiert und als teilweise gefährlich bezeichnet.
Weltweit gibt es Ärzte und Therapeuten, die Homosexualität wie eine Entwicklungsstörung betrachten und entsprechend dieser Logik eine 'Heilung' anbieten. Die Vertreter der Konversionstherapie widersprechen der heute geltenden Ansicht, dass Homosexualität in erster Linie genetisch begründet und angeboren ist. Als Usache betrachten sie vielmehr eine Kombination von Veranlagung und Erfahrungen in der Kindheit und Jugend der Betroffenen. Um Schwule und Lesbe zur Heterosexualität zu bringen, bieten sie sogenannte Konversionstherapien an. Dazu wird meist durch Gesprächstherapien im Wege der Suggestion oder durch Hypnose versuchte, die Homosexualität „wegzutherapieren“.Teilweise kommen aber auch andere Methoden, wie etwa Elektroschocks, zum Einsatz.
Bekannt sind Konversionstherapien insbesondere aus den USA, doch auch in Deutschland sind solche Behandlungen verbreitet. Nicht nur Erwachsene, sondern auch Jugendliche unterziehen sich, meist auf Drängen der Eltern, derartigen Behandlungen. Infolge der Therapien leiden viele Betroffene an Depressionen, Angstzuständen oder entwickeln Suizidgedanken.
-
Geschlechtsangleichung bei Transsexualität – Was bezahlt die Krankenkasse?
Seit 1987 gilt Transsexualität in Deutschland im Sinne des Sozialrechtes als Krankheit. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Betroffene dadurch einen Anspruch auf Kostenübernahme geschlechtsangleichender Maßnahmen wie Hormontherapie oder geschlechtsangleichende Operationen. -
Weiblich, männlich oder divers? - Drittes Geschlecht ist beschlossen
"Was ist es, Mädchen oder Junge?" Auf diese eindeutige Frage kann es bald auch eine mehrdeutige Antwort geben. Denn die Bundesregierung hat das vom Verfassungsgericht geforderderte dritte Geschlecht nun beschlossen. Zuvor gab es zum Teil heftigen Streit um die Bezeichnung. -
Transsexuelle haben Anspruch auf Nadelepilation von Barthaaren
Transsexuelle gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf geschlechtsangleichende Behandlungsmaßnahmen zur Minderung des psychischen Leidensdrucks. Das gilt unter Umständen auch für Nadelepilation zur Entfernung von Barthaaren durch nichtärztliche Experten.