Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen erweitert
Neue Liste umfasst nun mehr als 32.000 ProduktenMehr als acht Milliarden Euro gaben die gesetzlichen Kassen 2017 für Hilfs- und Pflegemittel aus. Um die Versorgung der Versicherten auf die aktuellen Anforderungen anzupassen, wurde das Verzeichnis nun überarbeitet und erweitert. Hinzugekommen sind Hilfs- und Pflegehilfsmittel in höherer Produktqualität sowie Innovationen und Neuentwicklungen. Insbesondere Rollatoren müssen nun mit allseitigen Reflektoren und Antikipphilfen für mehr Sicherheit ausgestattet sein.
Das aktualisierte Verzeichnis für Hilfsmittel und Pflegemittel enthält nun 32.500 Einträge – unter anderem für Blindenführhunde, Exoskelette, Insulinpumpen, Kompressionsstrümpfe, Prothesen oder Therapiestühle.
Versicherte müssen über kostengünstige Hilfsmittel beraten werden
Neu ist auch eine Beratungspflicht der Leistungserbringer wie zum Beispiel Sanitätshäuser oder orthopädische Schumacher. Diese sind in die Pflicht genommen, zunächst umfassend über Modelle aufzuklären, die als Alternativen keine Mehrkosten für die Versicherten verursachen. Erst danach dürfen sie höherpreisige Modelle und Varianten anbieten.
Die Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses und die Etablierung der neuen beratungspflichten für Dienstleister geschah im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG).
Zahlreiche Verbesserungen
Der GKV-Spitzenverband fasst die Verbesserungen des neuen Hilfsmittelverzeichnisses wie folgt zusammen:
- Mit dem motorbetriebenen und computergesteuerten Exo-Skelett können Querschnittsgelähmte aufstehen, sich hinsetzen, stehen und gehen.
- Mechatronische Fußpassteile und Kniegelenke verhelfen Versicherten sicherer zu gehen, senken das Sturzrisiko und erhöhen die Bewegungsmöglichkeiten.
- Mit myoelektrisch gesteuerten Armprothesen, die mithilfe von elektrischer Energie angetrieben werden und die noch vorhanden Muskelspannungen des Armstumpfes verstärken, können Nutzerinnen und Nutzer besser greifen und Gegenstände halten.
- Das Eigengewicht von Rollatoren darf 10 Kilogramm nicht mehr überschreiten; damit wird die alltägliche Benutzung leichter. Zu mehr Sicherheit tragen darüber hinaus Ankipphilfen, anatomische Handgriffe sowie allseitige Reflektoren bei.
- Die Neuregelung bei der Versorgung mit Elektromobilen schreibt vor, dass der individuelle Nutzungsumfang der bzw. des Versicherten zuvor ermittelt wird; so kann etwa berücksichtigt werden, ob das Elektromobil auch im öffentlichen Nahverkehr genutzt werden soll.
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