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Leserfragen

Hausfrauentarif

veröffentlicht am 23.01.2008 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Hausfrauentarif in der KrankenkasseBild vergrößernHausfrauentarif in der Krankenkasse(c) Artist and zabiyaka / Pixabay / CC0
Für welche Personengruppen kommt der so genannte Hausfrauentarif in der gesetzlichen Krankenversicherung in Frage? Und wie hoch ist der Beitrag zum Hausfrauentarif der Krankenkasse? Leserfrage zum Thema Hausfrauentarif in der KrankenkasseFrage, gestellt von Tanja L.

2008-01-23T15:28:00+00:00
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Für welche Personengruppen kommt der so genannte Hausfrauentarif in der gesetzlichen Krankenversicherung in Frage? Wie hoch ist der Beitrag zum Hausfrauentarif der Krankenkasse?

 

Leserfrage zum Thema Hausfrauentarif in der Krankenkasse


Frage, gestellt von Tanja L. aus Kassel:

"Warum wird als Grundlage für die Berechnung des Beitragssatzes der Krankenkasse das Gehalt meines Mannes genommen, wenn ich Hausfrau bin? Ich finde das mehr als unfair. Warum gibt es keinen einheitlichen Satz für Mütter, die als Hausfrauen zu Hause sind und sich um die Erziehung der Kinder kümmern ? Statt dessen wird am Gehalt des Mannes gemessen, wie hoch der monatliche Satz an Beitrag ist, den die Kassen kassieren. Gibt es eine andere Möglichkeit für mich als Hausfrau, damit der Satz nicht so hoch ist ? Uns ist das ehrlich gesagt zuviel Geld."


Antwort: 

Sehr geehrte Frau L,

Die Beitragsbemessung für Hausfrauen ist im Gesetz grundsätzlich für alle Hausfrauen geregelt. Allerdings wird dabei unterschieden, ob der Ehegatte der Hausfrau Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist oder nicht.
Ist der Ehepartener GKV-versichert, kann die kostenlose Familienversicherung in Anspruch genommen werden. Für Ehe- oder anerkannte Lebenspartner von Privatversicherten kommt in diesem Fall nur eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in Frage.
 

Bei Hausfrauentarif meist kein Krankengeldanspruch

Die Versicherung zum sogenannten "Hausfrauentarif" erfolgt in aller Regel ohne Krankengeldanspruch. Somit wäre der ermäßigte Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse in Ihrem Falle maßgeblich. Als beitragspflichtige Einnahme würde fiktiv ein Mindestentgelt von derzeit 968,33 Euro* festgelegt werden. Diese als "Mindesteinnahme" bezeichnete Summe wird auch dann zu Grunde gelegt, wenn Sie ein geringeres oder gar keine Einkommen erzielen. Der Beitrag zur Krankenversicherung ergibt sich, wenn beitragspflichtige (Mindest)Einnahme und der ermäßigte Beitragssatz ( 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag von 0,0 - 1,7 Prozent** ) miteinander multipliziert werden. Zusammen mit der Pflgeversicherung müssen Sie dann mit einem monatlichen Beitrag von ca. 145 - 155 Euro* rechnen. 
 

Ob das Einkommen des Partners angerechnet wird, hängt von der Satzung der Krankenkasse ab

Allerdings gibt es bei den Krankenkassen abweichende Satzungsregelungen für den Fall, daß der Ehegatte privat krankenversichert ist. Beispielsweise könnte eine Satzungsbestimmung folgendermaßen lauten:

"Bei freiwillig versicherten Ehegatten ohne eigene Einnahmen ist für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen von den Bruttoeinnahmen des anderen Ehegatten auszugehen. Soweit keine Kinder vorhanden sind, gilt als beitragspflichtige Einnahmen der kalendertägliche Teil der Hälfte der Bruttoeinnahmen des Ehegatten. Verfügt der freiwillig versicherte Ehegatte über eigene Einnahmen, werden diese, mindestens aber die Hälfte der Bruttoeinnahmen des Ehegatten, als beitragspflichtige Einnahmen festgesetzt.

Ist der Ehegatte des freiwilligen Mitglieds bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, bleiben dessen Einnahmen unberücksichtigt. Bei gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kindern ohne eigene Einnahmen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht familienversichert sind, ist von den monatlichen Bruttoeinnahmen des Ehegatten für jedes Kind ein Betrag in Höhe von 1/6 der monatlichen Bezugsgröße abzusetzen."

Derartige Satzungsregelungen sind bei der Mehrzahl der Krankenkassen zu finden. Davon betroffen sind alle Hausfrauen, deren Ehemänner privat krankenversichert sind.

Einzige Alternative wäre möglicherweise der Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Allerdings sind hier die Prämien abhängig vom gewählten Tarif sowie Ihrem Lebensalter und Gesundheitszustand. Zu Vergleichszwecken können Sie ja ein Angebot für eine private Krankenversicherung einholen.

* Wert für 2016

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